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Kabinett

Neues Verfassungsschutzgesetz kommt

In seiner Sitzung am Dienstag hat sich der Ministerrat für eine Neufassung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ausgesprochen. Schwerpunkte sind dabei die engere Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz mit Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie die Regelungen zum Einsatz sogenannter V-Leute.

Die bayerische Staatsregierung bessert beim Verfassungsschutzgesetz nach. Das Kabinett ist in seiner Sitzung am Dienstag dem Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann gefolgt und hat den Entwurf für eine Novellierung dieses Gesetzes beschlossen.

Mit dem novellierten Verfassungsschutzgesetz stellen wir die Handlungsfähigkeit unseres Verfassungsschutzes auch in Zukunft sicher und tragen auch Herausforderungen wie der aktuellen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus Rechnung.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Zu den zentralen Änderungen gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Leuten und eine stärkere Harmonisierung der Vorschriften mit dem Bundesrecht.

Wer darf auf gespeicherte Daten zugreifen?

Festgeschrieben werden soll, dass in Zukunft keine Minderjährigen als V-Leute eingesetzt werden dürfen. Auch Teilnehmer eines Aussteigerprogramms können nicht als solche arbeiten. Der Einsatz von Straftätern soll im engen Rahmen erlaubt sein. Nur wer wegen Mordes, Totschlags oder sonst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist von dieser Regelung ausgenommen. Weiterhin sieht die Neufassung vor, dass V-Leute mit ihrer Tätigkeit nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten dürfen.

Ein „Gebot der Stunde“ ist für Innenminister Herrmann die Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Diese werde durch das überarbeitete Gesetz noch weiter verbessert. „Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht der Übermittlung von Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei durch sein Urteil zum Antiterrordateigesetz sehr enge Grenzen gezogen“, schränkte Herrmann ein. „Daran mussten wir uns bei der Abfassung des Gesetzes ausrichten.“

Die verheerenden Anschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Eine besondere Neuerung wird der Zugriff des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung sein. Herrmann sagte in der Kabinettssitzung, es könne nicht sein, dass die Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. „Ich bin der Ansicht, dass die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen“, so der Innenminister.

Bayern sei somit das erste Bundesland, dass die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungsschutz einführe.

Wir setzen damit ein klares politisches Signal und fordern, dass auch der Bund und die anderen Länder diesem Beispiel folgen.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister