Oft empfiehlt es sich, das Kleingedruckte genauer anzusehen. Das gilt auch für Lebensversicherungs-Policen. Bild: Imago
Lebensversicherungen

Gericht stärkt Kunden bei der Rückabwicklung

Dass sich eine Lebensversicherung nur bedingt als Kapitalanlage lohnt, ist allgemein bekannt. Und wer sie vorzeitig kündigt, verliert meist richtig viel Geld. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Grundsätze darüber aufgestellt, wie Verträge in bestimmten Fällen rückabgewickelt werden können und wer dabei was zu bezahlen hat.

In dem aktuellen Fall hatten Kunden die AachenMünchener Lebensversicherung verklagt, die sich über die Rückabwicklung ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung aufgeregt hatten. Einer hatte 10.800 Euro Prämien eingezahlt und nur 8600 Euro zurückbekommen, einem anderen blieben von 33.800 Euro Prämien nach der Rückzahlung gerade einmal 21.500 Euro übrig.

Betroffen sind Abschlüsse aus den Jahren 1994 bis 2007

Der BGH schlägt sich mit dem Thema schon eine ganze Weile herum: Im Mai 2014 hatte das Gericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Lebensversicherungen auch nach Jahren rückabgewickelt werden können; aber nur dann, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss nicht richtig über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt worden war und die entsprechenden Unterlagen erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhielt. Betroffen waren Abschlüsse nach dem sogenannten Policenmodell aus den Jahren 1994 bis 2007. Wieviel Geld die Kunden bei der Rückabwicklung zurückfordern können, sagten die Richter damals aber nicht.

Versicherungsschutz darf angerechnet werden

Seit dieser Woche herrscht zumindest etwas mehr Klarheit: So bestätigte der BGH, dass sich der Kunde bei der Rückzahlung den Versicherungsschutz anrechnen lassen muss, schließlich hat er ihn während der Laufzeit des Vertrages ja auch genossen. Als „Vermögensvorteil“ wird ihm außerdem die Kapitalertragssteuer samt Solidaritätszuschlag abgezogen, die der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufwertes für den Kunden an das Finanzamt abgeführt hat.

Prämien für Makler muss die Versicherung bezahlen

Die Kosten für den Abschluss- und den Verwaltungsaufwand der Lebensversicherung bleiben dagegen in Zukunft am Versicherer hängen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen: In den nun verhandelten Fällen lagen die Prämien für die Versicherungsmakler – diese zählen zu den Abschlusskosten – zwischen 1000 und 3500 Euro. Noch immer nicht geklärt werden konnte dagegen, wie bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung die Zinsen zu berechnen oder zu schätzen sind, die das Unternehmen in der Laufzeit erwirtschaftet hat. Das wolle der Senat im Herbst prüfen, erklärte das Gericht.

Bafin sieht Branche für die Zukunft gerüstet

Im Dunkeln liegt auch noch, wie viele Kunden überhaupt betroffen sind und somit, wie teuer die Versicherungen die neuen Regeln zu stehen kommen könnten. Die Lebensversicherer haben bekanntlich ebenso wie Banken und Bausparkassen mit den Niedrigzinsen der Europäischen Zentralbank zu kämpfen. Die Versicherten müssen aber wohl nicht um ihre Einlagen fürchten. Die Finanzaufsicht Bafin teilte in dieser Woche mit, dass die Branche für die strengeren Kapitalanforderungen nach dem Regelwerk „Solvency II“ gerüstet sei.

Verbraucherschützer raten zu Alternativen

Verbraucherschützer raten trotzdem allein schon aus Renditegründen dazu, sich nach Alternativen zu Kapital-Lebensversicherungen umzusehen: Die Stiftung Warentest schlägt zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge oder einen Riester Vertrag vor: Allein durch die staatliche Förderung oder die Steuerersparnis seien die Renditen oft schon höher als bei Lebensversicherungen, die Sicherheit sei die Gleiche, heißt es.