Der Schock ist groß: Die Abrechnung der "Leistungen" von unseriösen Drittanbietern kommt oft auch per SMS. (Bild: Imago/McPhoto)
Drittanbieter

Dreiste Abzocke auf dem Handy

Einmal falsch angetippt, schon sind 4,99 Euro weg, manchmal sogar mehr: Unseriöse Drittanbieter machen sich in Smartphones breit und lassen Mobilfunkkunden in die Abo-Falle tappen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, nicht bewusst gewählte Forderungen abzulehnen und sich zu wehren.

Es ist ein Fall von vielen: Bei dem Besuch einer Internetseite mit dem Smartphone öffnet sich ein so genanntes Banner, das die Sicht auf den gerade gelesenen Beitrag einschränkt. Bei dem Versuch, das lästige Fenster wegzudrücken, ist es schon passiert: Ein Drittanbieter „verkauft“ dem unbedarften Handynutzer etwas, das er nie haben wollte. Im günstigsten Fall erhält er von seinem Mobilfunk-Anbieter die Kurznachricht, dass zum Beispiel der Dienst XY „soeben über Ihre Handyrechnung 4,99 Euro abgerechnet hat“. Andere Mobilfunkkunden entdecken den vermeintlichen Betrug erst am Monatsende auf ihrer Rechnung. Dann ist der Schock oft noch weit größer, weil die Drittanbieter öfter zugeschlagen haben könnten.

Dienste landen oft unbemerkt auf Handyrechnungen

Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck ist auf Verbraucherrecht spezialisiert und berät seine Mandanten auch, wie sie sich vor der dreisten Abzocke schützen. In den meisten Fällen sei es so, dass die Drittanbieterleistungen einen Weg auf die Handyrechnungen finden, „ohne dass Sie es merken“, schreibt er auf der Internetseite seiner Kanzlei. Mittlerweile würden „Apps“ existieren, „bei denen alleine ein Klick auf ein Werbebanner die Abrechnung eines Premiumdienstes auslöst“, weiß der Jurist. Legal sei das nicht, finde aber in der Realität tatsächlich statt. Die gute Nachricht: „Selbstverständlich müssen Sie derart entstandene Fremdanbieterleistungen nicht bezahlen“, so Hollweck, der auch andere illegale Wege der schwarzen Schafe kennt: Zum Beispiel Trojaner oder Handyviren, die sich auf das Smartphone einschleusen und unbemerkt Verbindungsdaten an Drittanbieter senden.

Mobilfunkanbieter kaufen Forderungen auf und stellen sie selbst in Rechnung

Man sollte meinen, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden in solchen Fällen sofort hilfreich zur Seite springen. Doch die Realität sieht anders aus: Nach Angaben des Berliner Rechtsanwalts weigern sich die Mobilfunkanbieter zumeist, Fremdleistungen von der Handyrechnung zu entfernen. Der Grund: „Die Mobilfunkanbieter verdienen über diesen Zusatzservice viel Geld“, schreibt Hollweck. In der Praxis kaufe der Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter auf und stelle sie dann zu einem erhöhten Preis in Rechnung. Nach Angaben des Anwalts ist es so gut möglich, dass von den 4,99 Euro, die für einen Premiumdienst berechnet werden, mehr als die Hälfte der Mobilfunkanbieter kassiert.

Sperrung von Drittanbietern ist grundsätzlich möglich

Das hält Rüdiger Kubald, Pressesprecher der Freenet Group, zwar für übertrieben, er bestätigt aber, dass die Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter aufkaufen. Es liege aber überhaupt nicht im Interesse des Unternehmens, damit Geld zu verdienen, macht er klar. „Das Mobilfunkgeschäft ist unser Brot und Butter“, sagt der Sprecher der Gruppe, zu der unter anderem der weit verbreitete Anbieter Mobilcom-Debitel zählt. Sollte ein Drittanbieter unberechtigte Forderungen stellen, rät Kubald dazu, sich zunächst mit diesem direkt in Verbindung zu setzen. „Wenn es Schwierigkeiten gibt, sind wir behilflich“, verspricht er. Der Sprecher macht auch darauf aufmerksam, dass die Mobilfunkanbieter die Drittanbieter bei den einzelnen Kunden auf Antrag grundsätzlich sperren können. Dann sind seinen Angaben nach aber alle Dienstleister außen vor. Also nicht nur die schwarzen Schafe, sondern auch nützliche Drittanbieter, über die zum Beispiel via Smartphone Parktickets gekauft werden können.

Die Verbraucherzentralen

stellen im Internet Musterbriefe bereit, mit denen sich Mobilfunkkunden vor Drittanbietern schützen und gegen unberechtigte Forderungen vorgehen können: Drittanbietersperre und Abwehr einer unberechtigten Forderung.