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Lebensversicherungen

Gericht stärkt Kunden bei der Rückabwicklung

Dass sich eine Lebensversicherung nur bedingt als Kapitalanlage lohnt, ist allgemein bekannt. Und wer sie vorzeitig kündigt, verliert meist richtig viel Geld. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Grundsätze darüber aufgestellt, wie Verträge in bestimmten Fällen rückabgewickelt werden können und wer dabei was zu bezahlen hat.

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