GBW-Verkauf war unvermeidlich
Im Untersuchungsausschuss zum Verkauf der Wohnungsgesellschaft GBW bekräftigen Zeugen erneut, dass sich die Bayerische Landesbank von ihren Beteiligungen habe trennen müssen. Die Anforderungen der EU seien eindeutig gewesen.
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GBW-Verkauf war unvermeidlich

Im Untersuchungsausschuss zum Verkauf der Wohnungsgesellschaft GBW bekräftigen Zeugen erneut, dass sich die Bayerische Landesbank von ihren Beteiligungen habe trennen müssen. Die Anforderungen der EU seien eindeutig gewesen.

Der Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW sei unvermeidlich gewesen, um die Bayerische Landesbank zu retten. So fasst der Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Alexander König (CSU) die ersten beiden Sitzungen des Landtags-Gremiums zusammen. Die Befragung der ersten sieben Zeugen habe dies erneut bestätigt. „Versuche der Staatsregierung, einen Verkauf der GBW-Anteile zu vermeiden, wurden von der EU-Kommission zurückgewiesen“, so König weiter. „Die Staatsregierung hat zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 immer die Wahrheit gesagt.“

Schieflage in der Finanzkrise

Die Landesbank war im Zuge der Finanzkrise – wie die meisten Landesbanken – in Schwierigkeiten geraten und musste mit milliardenschweren Staatshilfen gerettet werden. Im Rahmen der Sanierung wurde die Wohnungsgesellschaft GBW, die mehrheitlich im Besitz der BayernLB war, verkauft. Im vergangenen Jahr konnte die BayernLB die letzte Rate der Beihilfen an den Freistaat zurückzahlen. Auf Betreiben der Landtagsopposition wurde im April dieses Jahres ein Untersuchungsausschuss zum GBW-Verkauf eingesetzt.

Nur die zum Kerngeschäft gehörenden Beteiligungen waren vom Verkauf ausgeschlossen.

Michael Kemmer, ehemaliger Chef der BayernLB

Der frühere Vorstandschef der Landesbank, Michael Kemmer, erklärte am Freitag im Ausschuss, der Verkauf der GBW im Jahr 2013 sei unvermeidbar gewesen. In einem EU-Beihilfeverfahren sei die Trennung der Bank von Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft der Bank gehörten, zwingend vorgeschrieben. Rund 130 Beteiligungen hätten neben der GBW auf der Verkaufsliste gestanden. „Nur die zum Kerngeschäft gehörenden Beteiligungen waren vom Verkauf ausgeschlossen“, betonte Kemmer.

Auch der ehemalige Vorstand Stefan Ermisch teilte Kemmers Meinung. Alles was nicht zum Kerngeschäft gehörte, darunter die GBW, habe im Beihilfeverfahren von der Bank abgestoßen werden müssen, damit die Rentabilität der Bank wieder den EU-Anforderungen entspreche.

Brüssel war gegen Verkauf an Kommunen

In den Sitzungen habe sich ebenfalls erneut herauskristallisiert, berichtet König, dass auch der vom Freistaat Bayern mehrfach in Brüssel unterbreitete Vorschlag, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile an ein kommunales Konsortium zu ermöglichen, von der EU-Kommission abgelehnt worden sei. Das würden sowohl die Zeugenbefragung als auch die vorliegenden Akten belegen. „Auch der im Rahmen des Verkaufs vereinbarten Sozialcharta stand die EU-Kommission anfangs skeptisch gegenüber“, sagt König. „Sie konnte nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern vereinbart werden.“

Wären die Forderungen der EU-Kommission nicht erfüllt worden, hätte der BayernLB – wie etwa der WestLB – die Abwicklung gedroht, ergänzt der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. Weidenbusch ist Mitglied des Untersuchungsausschusses und war von 2008 bis 2013 Vorsitzender der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB. „Die GBW-Anteile hätten dann im Rahmen der Abwicklung auch verkauft werden müssen“, sagt Weidenbusch. „Zusätzlich wäre durch eine Abwicklung erheblicher Schaden für die bayerischen Steuerzahler entstanden.“

Freistaat konnte nicht bieten

Zum immer wieder thematisierten Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst sagt Weidenbusch: „Einen etwaigen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst verwies ein beteiligter Zeuge in den Bereich der Illusion.“ Eine Teilnahme des Freistaats am Bieterverfahren sei faktisch nicht möglich gewesen. Der Zeuge führte demnach aus: „Meine Bewertung ist ganz klar, dass der Freistaat Bayern nicht erwerben kann.“

Der Erwerb der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern war nicht möglich.

Bayerisches Finanzministerium

Auch das Bayerische Finanzministerium erklärte: „Der Erwerb der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern war nicht möglich.“ Dann hätte ein neues Beihilfeverfahren gedroht.

Behauptungen der SPD-Fraktion, die BayernLB sei nicht durch Vorgaben der EU-Kommission zu einem Verkauf verpflichtet gewesen, weist der Ausschussvorsitzende König zurück: „Die bisherigen Zeugen haben uns das Gegenteil bestätigt: Die EU-Kommission stellte bezüglich der zu verkaufenden Beteiligungen immer weiterreichende Forderungen an die Bank. Die EU-Kommission hat immer mehr gefordert.“