Im Zentrum des politischen Streits: das Wohnungsbauunternehmen GBW, hier die Münchner Firmenzentrale. (Foto: dpa/L. Mirgeler)
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Teures Wahlkampfmanöver der Opposition

Der Landtags-Untersuchungsausschuss zum Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW durch die Landesbank hat seine Arbeit abgeschlossen. Der Ausschuss-Vorsitzende Alexander König hält die Vorwürfe der Opposition in allen Punkten für entkräftet.

Dass der Verkauf der Anteile an der Wohnungsbaugesellschaft GBW durch die Bayerische Landesbank unausweichlich war, zu diesem Ergebnis ist der Untersuchungsausschuss des Landtags nach Einschätzung seines Vorsitzenden Alexander König gelangt. Der CSU-Landtagsabgeordnete zog sein Schlussfazit: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Der Ausschuss sei „ein eindeutiges Wahlkampfmanöver der Opposition“ gewesen. Alle Vorwürfe rund um das EU-Beihilfeverfahren und den Verkauf der GBW-Anteile durch die BayernLB an den privaten Bieter Patrizia seien von den befragten Zeugen widerlegt worden.

Vorwürfe haltlos

Die Opposition habe mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses mehr als fünf Jahre gewartet. Erst mehrere GBW-Landtagsdebatten und eine Landtagswahl nach dem Verkauf der GBW-Anteile durch die BayernLB im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens im Jahr 2013 habe man nun versucht, die Staatsregierung und besonders Ministerpräsident Markus Söder mit Vorwürfen zu überziehen, meint König. „Nach Durchführung der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss konnten sämtliche Vorwürfe der Opposition widerlegt werden. Sie sind haltlos“, betont er. „Die unberechtigten Vorwürfe der Opposition wenden sich daher gegen sie selbst.“

Einen Erwerb der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern habe die EU-Kommission zudem faktisch verboten, erklärt König. „Andernfalls hätte man ein weiteres Beihilfeverfahren mit unabsehbaren Folgen für Bank, Angestellte, Mieter und Steuerzahler riskiert.“ Zwischenzeitlich wurde laut Unterlagen des Untersuchungsausschuss nämlich auch erwogen, dass der Freistaat selbst die GBW-Anteile von der eigenen Landesbank kaufen könnte.

Außer Spesen nichts gewesen.

Alexander König, CSU-Landtagsabgeordneter

Laut dem Zeugen Sven Kaiser, Referatsleiter für „Beihilfenkontrollpolitik“ im Bundeswirtschaftsministerium, habe die EU-Kommission das aber durch die Blume untersagt. „Wenn man den beihilferechtlich üblichen Sprech der Kommission etwas kennt und die diplomatischen Floskeln abzieht, dann weiß man: Das ist aus der Sicht der Kommission ein klares Stoppschild“, sagte Kaiser zu einer möglichen Beteiligung Bayerns am Bieterverfahren für die GBW.

Immerhin, so der Ausschussvorsitzende König, habe der Freistaat auf eine Sozialcharta zugunsten der GBW-Mieter hingewirkt: „Wer die Beweisaufnahme verfolgt hat, hat gehört, dass man innerhalb des vorgegebenen Rahmens wirklich alles rausgeholt hat, was nur möglich war.“

(BK)