Messebesucher mit einer Smartwatch 3 und einer Apple watch am Messestand von Sony auf der ifa, Internationale Funkausstellung. (Bild: imago/IPON)
Verbraucherschutz

Segen oder Fluch: Fitness-Tracker?

Weniger essen, mehr bewegen, mit dem Rauchen aufhören? Fitness-Tracker und Apps sollen dabei helfen, indem sie Gesundheitsdaten sammeln und Ratschläge geben. Allerdings wissen Nutzer nicht, wo ihre intimsten Daten landen. Bundesverbraucherminister Heiko Maas will daher prüfen, ob die Verwendung gesetzlich eingeschränkt werden soll.

Die Fastenzeit bricht an – Grund um Vorsätze bezüglich Fitness und Ernährung zu fassen. Warum nicht gleich Gesundheits-Apps oder Wearables nutzen? Rund ein Drittel der Deutschen nutzt bereits sogenannte Fitness-Tracker. Das ergab eine Umfrage, die Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) aus Anlass des Safer Internet Day am 9. Februar in Berlin vorgestellt hat. Die Mini-Computer am Handgelenk sammeln sensible Gesundheitsdaten. Das bietet Chancen für eine vernetzte Gesundheitsversorgen. Aber gleichzeitig stellt sich die Frage, was mit unseren intimsten Daten geschieht.

Gesundheitsprofil per Fitness-Tracker

Fitness-Tracker können Körpertemperatur und Gewicht, Blutdruck und Puls messen. Sie zählen Schritte, zurückgelegte Kilometer und verbrauchte Kalorien, überwachen je nach Einstellung den Blutzuckerspiegel und die Atemfrequenz und zeichnen die Dauer von Schlafphasen auf. So entsteht ein nahezu lückenloses persönliches Verhaltens- und Gesundheitsprofil. 17 Prozent der Deutschen haben eine spezielle Fitness- oder Gesundheits-App auf ihr Smartphone geladen. 14 Prozent nutzen sogenannte Wearables um ihre Vitalwerte zu messen – also Armbänder, Smartwatches oder Kleidung mit entsprechenden Sensoren. 80 Millionen Wearables wurden im vergangenen Jahr weltweit verkauft. Kein Wunder, dass Fitness-Tracker Weihnachten 2015 zu den beliebtesten Geschenken zählten.

Der Weg der Daten ist nicht transparent

Dass Verbraucher wissen, was mit ihren Daten geschehe, sei bisher immer noch nicht gewährleistet, so Bundesverbraucherminister Maas. So zum Beispiel, wenn Nutzer ihre individuell gemessenen Daten und ihr Bewegungsverhalten an Arzt oder Krankenkasse übermitteln. Und wenn Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Zuschüssen belohnen. Einen „ersten Aufschlag“ für „smarte„, verständliche Verbraucherinformationen hätten Politik und Wirtschaft beim Nationalen IT-Gipfel gemacht, sagt der Minister. Nur ein Bruchteil des Datentransfers erfolgt über verschlüsselte und damit sichere Verbindungen. Auch vor falschen Messungen – viele Geräte sind noch nicht ausgereift – sind Nutzer nicht geschützt. Verlass auf Messungen ist lediglich mit rein medizinischen Apps. Sie unterliegen dem Medizin-Produktegesetz. Maas will deshalb prüfen, ob die Verwendung von Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung gesetzlich eingeschränkt werden soll.

Mehr Bewegung oder Kranken-Check?

Zwei Drittel der Nutzer von Fitness-Trackern sammeln Daten, um ihre Gesundheit generell zu verbessern, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab. 36 Prozent wollen sich mehr bewegen. 26 Prozent wollen generell mehr über ihren Gesundheitszustand und 21 Prozent mehr über ihre sportlichen Aktivitäten wissen. Fitness-Tracker können laut Bitkom-Chef Bernhard Rohleder hervorragend für die Überwachung von chronisch Kranken genutzt werden. In Deutschland lebten mehr als elf Millionen sogenannte multimorbide Patienten mit mindestens drei chronischen Leiden. Gesundheitsdaten könnten genutzt werden, um Therapien individuell anzupassen und den Bedarf an Medikamenten zu senken. Zurzeit gelten sie allerdings eher als „Lifestyle“-Geräte.