In Deutschland leben mehr als eine halbe Million Asylbewerber, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde. (Bild: imago/Chromorange)
Asylverfahren

Eilverfahren für viele Asylbewerber

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Asylverfahren. Das geht aus einen Referentenentwurf für das neue Asylpaket des Innenministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Neben beschleunigten Asylverfahren geht es auch um erleichterte Abschiebemöglichkeiten und einen eingeschränkten Familiennachzug.

Asylverfahren im Eiltempo innerhalb von drei Woche – das plant die Bundesregierung für eine große Gruppe an Flüchtlingen. Ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, sieht vor, dass die Betroffenen in Zukunft in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht werden sollen. Dort müssen sie bis zum Abschluss ihres Verfahrens wohnen und dürfen den dazugehörigen Bezirk nicht verlassen.

Kritik von Flüchtlingsorganisation

Nach dem Entwurf sollen die beschleunigten Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsländern und Asylbewerber mit Folgeanträgen durchgeführt werden. Aber auch für Flüchtlinge, die falsche, widersprüchliche oder „offensichtlich unwahrscheinliche“ Angaben machen, ihre Papiere vernichtet haben, Dokumente zurückhalten, „unrechtmäßig in das Bundesgebiet“ eingereist sind oder sich weigern, sich „erkennungsdienstlich“ behandeln zu lassen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass bei einem Verstoß gegen die Residenzpflicht das Verfahren eingestellt wird.

Insgesamt sollen die beschleunigten Verfahren maximal drei Wochen dauern. In der ersten Woche soll das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag bearbeiten. Im Falle einer Ablehnung hat der Betroffene eine Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen.

In einem solchen Fall entscheidet innerhalb einer Woche das Verwaltungsgericht über den Asylantrag. Spricht sich auch dieses dagegen aus, soll der abgelehnte Asylbewerber direkt aus der Aufnahmeeinrichtung heraus abgeschoben werden.

Weniger Familiennachzug

Der Verzicht auf eine Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen soll künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass psychische Erkrankungen nicht gegen eine Abschiebung sprechen. Ebenso Krankheiten, die schon vor der Einreise nach Deutschland vorlagen und den Asylbewerber nicht von der Reise abgehalten haben. Die Reisetauglichkeit will die Bundesregierung durch Fachpersonal überprüfen lassen.

Im Zuge des Gesetzentwurfs soll auch der Familiennachzug eingeschränkt werden. Dies gilt vor allem für Flüchtlinge, die in Deutschland nur subsidiären Schutz genießen.

Anfang November hatten sich die Koalitionsspitzen auf die Grundelemente des neuen Asylpaktes geeinigt. In Kürze soll nun das Kabinett über den Entwurf entscheiden.

Für manche Flüchtlinge gilt der sogenannte subsidiäre Schutz.

Sie haben keinen offiziellen Flüchtlingsstatus und werden auch nicht durch die Regelungen des Asylrechtes geschützt. Dennoch dürfen sie in Deutschland bleiben, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ droht.

Dazu zählen:

  • Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
  • Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts