Der Kampf gegen Doping geht weiter. (Bild: BMG)
Anti-Doping-Gesetz

Doper hinter Gittern

Spitzensportler sollen künftig härter bei Dopingvergehen bestraft werden - so will es der Entwurf der Bundesregierung für ein Anti-Doping-Gesetz. Der Gesprächsbedarf ist groß.

Haftstrafen für dopende Spitzensportler – nachdem die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht hat, droht Sportlern, die illegale leistungssteigernde Substanzen zu sich nehmen, künftig nun auch hierzulande strafrechtliche Verfolgung. Dieses – es soll voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden – sieht für Athleten, die des Dopings überführt werden, eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vor.

„Endlich hat der Bund die langjährigen bayerischen Forderungen nach einem effektiveren Dopingstrafrecht aufgegriffen“, so Bayerns Justizminister Professor Winfried Bausback. Der Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes, das in weiten Teilen eine weiß-blaue Handschrift trage, enthalte wesentliche Verbesserungen der strafrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Für den Minister ist dies auch „ein weiterer Beleg für erfolgreiche bayerische Justizpolitik“.

Vorgesehen ist eine deutliche Verschärfung zum bestehenden Arzneimittelgesetz, das Eigendoping strafrechtlich als Selbstschädigung betrachtet und damit nicht ahndet. Von der Neuregelung betroffen sind jedoch nur die rund 7.000 Kader-Athleten, die von der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) kontrolliert werden. Freizeitsportler sollen dagegen ausgenommen werden.

Die Debatten werden im Bundestag weitergehen

Für Winfried Bausback bietet unter anderem jene Ausnahme auch Anlass zur Kritik: Neben einer sportspezifischen Kronzeugenregelung fordert er, anders als vom Bund vorschlagen, den Besitz von Dopingmitteln ohne mengenmäßige Einschränkung für jedermann unter Strafe zu stellen. „Eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist der zentrale Türöffner für Ermittlungen gegen die Händler und Abnehmer und damit der Schlüssel zu einem erfolgreichen Kampf gegen den illegalen Dopingmittelhandel“, so der CSU-Spitzenpolitiker.

Zu einer ähnlich Beurteilung kommt auch der Bayerische Landessportverband (BLSV). Dort begrüßt man zwar die durch das Gesetz ermöglichte verbesserte Bekämpfung von Doping im Sport, sieht jedoch auch noch „umfangreichen Klärungs- und Präzisierungsbedarf“. „Wir dürfen nicht unberücksichtigt lassen, dass das Thema Doping keinesfalls ein ausschließliches Spitzensportphänomen darstellt. Deshalb ist uns die Berücksichtigung des Dopings im Breitensport ein wichtiges Anliegen“, so Thomas Kern, Geschäftsführer des BLSV.

Das neue Anti-Doping-Gesetz ist zu oberflächlich und geht nicht genug ins Detail – so lautet die deutliche Kritik von Markus Wasmeier. „Ich habe ein Problem damit, wenn systematisches Blutdoping auf eine Stufe gestellt wird etwa mit der Einnahme eines profanen Nasensprays oder eines Erkältungsmittels, wie es jeder nutzt, das aber ebenfalls auf der Doping-Liste steht“, so der Ski-Olympiasieger gegenüber dem Bayernkurier. Geradezu tragisch sei es zudem, dass Sportler den oftmals unmöglichen Beweis antreten müssten, nicht bewusst gedopt zu haben, wohingegen doch in der Justiz generell der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelte. Die Debatten werden im Bundestag weitergehen.

Kni