Nach Gerichtsentscheidung: Bayern will Betreuungsgeld fortführen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Regelung des Betreuungsgeldes aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen, für nichtig erklärt. Nach den Richtern seien nicht der Bund, sondern die Länder für die Regelung zuständig. Zu der Richtigkeit des Betreuungsgeldes aus inhaltlicher Sicht äußerten sich die Richter nicht. Der Freistaat will die Familienunterstützung fortführen.
Bundesverfassungsgericht

Nach Gerichtsentscheidung: Bayern will Betreuungsgeld fortführen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Regelung des Betreuungsgeldes aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen, für nichtig erklärt. Nach den Richtern seien nicht der Bund, sondern die Länder für die Regelung zuständig. Zu der Richtigkeit des Betreuungsgeldes aus inhaltlicher Sicht äußerten sich die Richter nicht. Der Freistaat will die Familienunterstützung fortführen.

Über 73 Prozent der Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern in Bayern nehmen das Betreuungsgeld derzeit in Anspruch. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer will den Familien im Freistaat weiter Betreuungsgeld anbieten und verlangt dafür Geld des Bundes. „Es wird in Bayern auf jeden Fall auch in der Zukunft ein Betreuungsgeld geben“, sagte der CSU-Chef nach der Klausurtagung der bayerischen Staatsregierung am Tegernsee. Die heutige, rein rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändere nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung, die Familien nach Kräften zu unterstützen. Das Betreuungsgeld sei auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin getroffen worden, der Bund müsse nun die notwendigen Mittel den Ländern zur Verfügung stellen.

 

Familien und Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, sie müssen wir nach Kräften unterstützen!

Horst Seehofer

 

Betreuungsgeld inhaltlich nicht in Frage gestellt

Die Karlsruher Richter hatten das Gesetz zum Betreuungsgeld für rechtswidrig erklärt. Der Bund hätte das Gesetz nicht erlassen dürfen, weil er dafür nicht zuständig ist. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nach Meinung der Richter bei den Ländern. Das Gesetz scheiterte also nur aus rechtstechnischen, aus formalen Gründen. Inhaltlich wurde das Gesetz nicht überprüft. 

 

Wir haben durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun eindeutig die Gesetzgebungskompetenz. Wir werden das Betreuungsgeld in Bayern schnellstmöglich einführen.

Horst Seehofer

 

Betreuungsgeld richtige Antwort auf Bedürftigkeit der Familien

Über 73 Prozent der Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern in Bayern nehmen das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro derzeit in Anspruch, weil sie Ihren Nachwuchs in der Familie erziehen wollen und damit nicht auf die staatlich geförderte Kinderbetreuung zurückgreifen. Auch CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer hält das Betreuungsgeld für ein Erfolgsmodell: „In den ersten fünf Monaten dieses Jahres ist es deutschlandweit über 450.000 Mal bewilligt worden. Der flächendeckende Wunsch in der Bevölkerung nach dem Betreuungsgeld darf auch nach dem heutigen Urteil nicht einfach ignoriert werden.“

 

Bayern wird seiner Verantwortung für betreuende Mütter und Väter gerecht werden.

Thomas Kreuzer

Bayerisches Sozialministerium erarbeitet nun weitere Schritte

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig und setzte dabei keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das bayerische Kabinett hat beschlossen, die offenen Fragen zur Übergangszeit unter Einbeziehung des bayerischen Sozialministeriums umfassend zu klären. Dort sollen auch die gesetzlichen Grundlagen für eine möglichst rasche Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern geschaffen werden. Horst Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht.