Bundesinnenminister Horst Seehofer. (Foto: Marko Priske/BK)
Migration

Maßnahmen gegen Trickser und Täuscher

CSU und CSU wollen das Gesetz zur konsequenteren Abschiebung abgelehnter Asylbewerber noch vor der Sommerpause verabschieden. Für die Union ist das Geordnete-Rückkehr-Gesetz das notwendige Gegenstück zur Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung.

Die Unionsfraktionsspitze drückt beim Gesetzespaket zur Fachkräfteeinwanderung und konsequenteren Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber aufs Tempo. „Wir streben an, das gesamte Gesetzespaket bis zur Sommerpause im Deutschen Bundestag zu verabschieden“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) vor der ersten Beratung des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Vorhaben mit dem Titel „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ versehen.

Fachkräftezuwanderung und konsequente Abschiebungen

Mit dem vergangene Woche erstmals im Bundestag beratenen Fachkräfteinwanderungsgesetz sollen ausländische Fachkräfte nach Deutschland gelockt werden. Der Entwurf dafür war bereits im Dezember 2018 nach langem Ringen vom Kabinett beschlossen worden. Die Union stand auch deshalb lange auf der Bremse, weil sie das geplante Gesetz im Zusammenhang mit dem Entwurf zur konsequenteren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht.

Zu einer Einwanderungsgesetzgebung gehört die klare Begrenzung der illegalen Migration.

Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Frei bezeichnete das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ als „notwendiges Gegenstück“ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Zu einer Einwanderungsgesetzgebung gehört die klare Begrenzung der illegalen Migration.“ Dazu seien substanzielle Fortschritte bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht notwendig.

Zu viele tauchen ab

„Wir brauchen eine ganz klare und eindeutige Unterscheidung zwischen denen, die ihre Abschiebung selbst verhindern, weil sie tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung eines Passes kümmern, und denen, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind“, sagte Frei.

Verbesserungen seien auch beim Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft notwendig, damit nicht weiterhin so viele Ausreisepflichtige am Abschiebetermin abtauchen. „Wir wollen gezielt gegen das massenhafte Untertauchen von Ausreisepflichtigen vorgehen.“ Allein 2018 seien rund 30.000 Rückführungen gescheitert. Damit habe es erstmals mehr gescheiterte als durchgesetzte Rückführungen gegeben.

Beim „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten vorgesehen, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen.

(dpa)