Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Voraussetzungen für Sicherungshaft absenken, um das „Untertauchen” von Ausländern vor einer geplanten Abschiebung zu verhindern. Durch diese Maßnahme könne auch der Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden gesenkt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier seines Ministeriums für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht”. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte zuerst darüber berichtet.
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Das Problem der fehlenden Abschiebehaftplätze will Seehofer laut Eckpunktepapier lösen, indem das Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafgefangenen ausgesetzt wird. Das würde bedeuten, dass ausreisepflichtige Ausländer, die abgeschoben werden sollen, in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden könnten. Was übrigens vor Einführung einer EU-Richtlinie durchaus üblich war.
Abschiebungen gelingen erfahrungsgemäß oft nur, wenn sie aus der Abschiebungshaft heraus erfolgen.
Joachim Herrmann, Bayerns Innenminister
Für ausreisepflichtige Straftäter soll es den Plänen des Innenministeriums zufolge weitere Verschärfungen geben, berichtet die Berliner Tageszeitung Bild: „Räumliche Beschränkung, Meldepflichten, elektronische Fußfesseln.” Für Terrorverdächtige und Identitätstäuscher, so das Blatt, sei „eine neue Vorbereitungshaft geplant − ohne dass ein Richter zustimmen muss”.
Die Pläne sollten am gestrigen Donnerstagabend Abgeordneten der großen Koalition vorgestellt werden. Der Referentenentwurf werde derzeit noch innerhalb des Ministeriums erarbeitet und abgestimmt, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Stagnierende Abschiebezahlen
Ein Hintergrund der Pläne des Innenministeriums sind stagnierende Abschiebezahlen. Bis Oktober 2018 wurden bundesweit 20.122 Ausländer abgeschoben. Das waren nur 103 mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Im ganzen Jahr 2017 wurden 23.966 Ausreisepflichtige abgeschoben.
Ende Oktober 2018 waren in Deutschland etwa 235.000 Ausländer ausreisepflichtig. Von ihnen wurden allerdings knapp 180.000 aus humanitären Gpünden geduldet. Zum Vergleich die Zahlen für das Vorjahr: Ende 2017 gab es 228.859 ausreisepflichtige Ausländer, von denen 166.068 Duldungsstatus hatten.
Die Innenminister der Länder klagen über große Schwierigkeiten bei den Abschiebungen. So seien in Niedersachsen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 drei von vier anberaumten Abschiebungen gescheitert, heißt aus dem Innenministerium in Hannover. Von 5375 Abschiebungsersuchen konnten nur 1250 ausgeführt werden. 4125 Abschiebungen scheiterten.
Bundesweit nur knapp 400 Abschiebehaftplätze
Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hat aus dem Grunde einen Migrationsgipfel aller Bundesländer initiiert. Die Vorbereitungen dazu laufen. Der Presseagentur dpa zufolge verweisen mehrere Innenminister auf einen akuten Mangel an Abschiebehaftplätzen.
Dazu kürzlich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Abschiebungen gelingen erfahrungsgemäß oft nur, wenn sie aus der Abschiebungshaft beziehungsweise aus dem Ausreisegewahrsam heraus erfolgen.” Bayern stelle mit etwa 130 Plätzen etwa ein Drittel der bundesweiten Kapazitäten, so Minister Herrmann. Was bedeutet: Bundesweit gibt es nur knapp 400 Abschiebehaftplätze. (dpa(BK/H.M.)