Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder. (Foto: BK/Nikky Maier)
Regierung

Klimaschutz als Verfassungsziel

Bayern möchte den Schutz des Klimas in die Landesverfassung aufnehmen. Dies hat die Staatsregierung jetzt beschlossen. Nötig für die Verfassungsänderung sind eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag und die Zustimmung der Bürger.

Der Klimaschutz soll in Bayern Verfassungsrang erhalten. Eine entsprechende Initiative hat das bayerische Kabinett auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Staatsregierung schlägt vor, den Schutz des Klimas in die Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 141 Abs. 1 Satz 4 der Bayerischen Verfassung einzufügen.

Die Frage ist nicht, ob der Klimawandel kommt, sondern wie wir ihn bewältigen.

Markus Söder

Das Kabinett beauftragte Umweltminister Thorsten Glauber und Innenminister Joachim Herrmann, umgehend Gespräche mit den Fraktionen im Bayerischen Landtag aufzunehmen. Ziel sei es, durch eine parteiübergreifende Mehrheit im Bayerischen Landtag eine Verfassungsänderung noch in diesem Jahr zu ermöglichen, heißt es in dem Kabinettsbeschluss.

Abstimmung parallel zur Europawahl

Das Ziel, dem Klimaschutz Verfassungsrang zu geben, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits in seiner Regierungserklärung im vergangenen Dezember formuliert. „Die Frage ist nicht, ob der Klimawandel kommt, sondern wie wir ihn bewältigen“, sagte er damals zur Begründung. Söder kündigte zudem an, in einem eigenen bayerischen Klimaschutzgesetz ganz konkrete CO2-Ziele festzulegen. „Wir wollen die Treibhausgasemissionen in Bayern bis 2050 auf unter zwei Tonnen je Einwohner und Jahr reduzieren und mittelfristig bis 2030 auf unter fünf Tonnen“, sagte der Ministerpräsident.

Änderungen der Verfassung erfordern eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag und eine Entscheidung des Volkes. Die Staatsregierung setzt deshalb auf eine rasche Verständigung zwischen den Fraktionen im Bayerischen Landtag. Sollte sich die Zweidrittel-Mehrheit im Landtag finden, sollen Bayerns Bürger bei einem Volksentscheid, der gemeinsam mit den Europawahlen am 26. Mai 2019 durchgeführt werden soll, darüber abstimmen.