Bundesinnenminister Horst Seehofer. (Foto: Marko Priske/BK)
Amberg

„Wer Gewaltdelikte begeht, muss unser Land verlassen“

Nach den Angriffen von vier Migranten auf Passanten in Amberg verlangen führende CSU-Politiker strengere Regeln für Abschiebungen. Unter anderem plädieren sie für eine effektivere Anwendung des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft.

Nach den Prügelangriffen in Amberg durch mutmaßlich vier Flüchtlinge wollen Union und SPD mögliche Abschiebe-Hindernisse für straffällige Asylbewerber beseitigen. „Ich habe das auch mit Annegret Kramp-Karrenbauer und Andrea Nahles kommuniziert, die sehen das alle ähnlich, dass wir da eine Lösung brauchen für solche Fälle“, sagte der designierte CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Donnerstag am Rande der CSU-Klausur in Kloster Seeon. Innerhalb der großen Koalition gebe es bereits eine Vereinbarung, eine Vorlage zu machen, um etwa Identitätsfeststellungen oder die Rücknahme durch die Heimatländer zu erleichtern.

Zuvor hatte bereits Bundesinnenminister Horst Seehofer strengere Abschieberegelungen angekündigt. „Wenn Asylbewerber Gewaltdelikte begehen, müssen sie unser Land verlassen. Wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden“, sagte er der Bild-Zeitung.

Zwölf Verletzte in Amberg

Die vier jungen Männer aus Syrien, Afghanistan und dem Iran sollen laut Polizei am Samstagabend in der oberpfälzischen Stadt zwölf Passanten wahllos attackiert und verletzt haben, die meisten leicht. Ein 17-Jähriger musste allerdings wegen einer Kopfverletzung stationär ins Krankenhaus. Die beschuldigten Asylsuchenden im Alter von 17 bis 19 Jahren sitzen in verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft – vor allem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.

Gewalttäter sollten zum Schutz der Bevölkerung auch unter maximale Kontrolle gestellt werden können.

Stephan Mayer, Staatssekretär

Ähnlich wie Seehofer äußerte sich auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer. Derartige brutale körperliche Übergriffe und Gewaltexzesse seien sehr ernst zu nehmen, nicht hinnehmbar und müssten unnachgiebig verfolgt werden, sagte der CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. „Wer als Asylbewerber straffällig wird, insbesondere wenn er sich Straftaten gegen Leib und Leben, gegen das Eigentum oder die sexuelle Selbstbestimmung zuschulden kommen lässt, hat sein Gastrecht verwirkt und muss Deutschland umgehend verlassen.“

Abschiebehaft für Ausreisepflichtige

Sein Ministerium werde einen Vorschlag vorlegen, „wie wir die Regelungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht weiter verbessern und verschärfen“, sagte Mayer. Vor allem die Regelungen zur Anordnung des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft müssten effektiver gestaltet werden können. Die jüngsten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es schwer sei, ausreisepflichtige Personen abzuschieben, wenn sie sich nicht zuvor in Abschiebehaft befänden.

Es müsse aber zur Regel werden, Straftäter während oder spätestens unmittelbar nach ihrer Haftzeit konsequent abzuschieben, forderte er. „Gewalttäter sollten zum Schutz der Bevölkerung auch unter maximale Kontrolle gestellt werden können – zum Beispiel durch Residenzpflicht, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln.“

Wer wahllos auf unbeteiligte Passanten einprügelt, zeigt, dass er keinen Schutz in unserer Gesellschaft sucht.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verurteilte die Taten von Amberg ebenfalls auf das Schärfste. „Wer wahllos auf unbeteiligte Passanten einprügelt, zeigt, dass er keinen Schutz in unserer Gesellschaft sucht“, sagte Hermann. „Die alkoholisierten Täter können in unserem Land kein Verständnis erwarten, sondern nur die volle Härte des Rechtsstaats.“

Wie Hermann weiter erklärte, können die Tatverdächtigen der Prügelattacke in Amberg derzeit aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Aktuell sei die Abschiebung „noch in keinem der Fälle rechtlich möglich“, sagte Herrmann. „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern.“

Wer sind die Straftäter?

Bei einem der Täter handele es sich nach Angaben Herrmanns um einen volljährigen Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar 2018 ausreisepflichtig sei. Sein Abschiebungsverfahren werde bereits betrieben. Bislang scheiterten Rückführungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- beziehungsweise Passersatzpapieren, erläuterte Herrmann. „Wir brauchen an dieser Stelle den Bund, der noch stärkeren Druck auf den Iran ausüben muss, bei der Passbeschaffung mitzuwirken. Das Hindernis der fehlenden Passpapiere muss so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden.“

Bei einem zweiten Täter handele es sich um einen noch minderjährigen Afghanen, bei dem das BAMF ein Abschiebungsverbot erteilt habe. „Wir haben das BAMF heute gebeten, das festgestellte Abschiebungsverbot wegen der abscheulichen Tat nach Möglichkeit zu widerrufen. Kommt das BAMF dem nach, können die bayerischen Ausländerbehörden den Täter nach Afghanistan abschieben, sobald er volljährig ist“, sagte Herrmann.

Jeder Straftäter, den wir zusätzlich abschieben können, ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Der dritte Täter sei ein volljähriger Afghane, dessen Asylantrag vom BAMF im Mai 2017 abgelehnt worden sei. Ein Gericht habe die Ablehnung bestätigt. Über einen Antrag auf Zulassung der Berufung habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz noch nicht entschieden. Wegen des damit noch laufenden Asylverfahrens sei die Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich.

Keine Ausbildung für Gewalttäter

Herrmann kündigte an, dem Afghanen, der derzeit eine Ausbildung zum Koch macht, schnellstmöglich die Ausbildungserlaubnis zu entziehen. Der Täter solle nicht von der „3+2-Regel“ profitieren, die ihm einen Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung und darüber hinaus sichern würde. Herrmann: „Diese Regel soll gut integrierten Zuwanderern Chancen eröffnen in unserem Land, aber sicher keinen Gewalttäter mit einem gesicherten Aufenthalt belohnen.“

Der vierte Täter, ein volljähriger Afghane, befinde sich aktuell noch im laufenden Asylverfahren. Damit sei auch seine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Man habe das BAMF gebeten, möglichst rasch Klarheit zu schaffen, ob dem Betreffenden ein Bleiberecht zugesprochen werden müsse.

Herrmann sagte, er begrüße den Vorstoß von Bundesinnenminister Seehofer, Vorschläge für eine weitere Verschärfung der Gesetze zur Ausweisung von Straftätern vorzulegen. “Jeder Straftäter, den wir zusätzlich abschieben können, ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land.“

Entsetzen über fremdenfeindliche Amokfahrt

Bundesinnenminister Seehofer äußerte sich auch zu dem Vorfall in der Silvesternacht im Ruhrgebiet, wo ein Autofahrer mehrmals gezielt in Menschengruppen gefahren war und mehrere Menschen verletzt hatte. Auch diese „offensichtlich fremdenfeindlich motivierte Amokfahrt“ in Bottrop habe ihn sehr betroffen gemacht, sagte Seehofer der Bild. „Es gehört zur politischen Glaubwürdigkeit, beide Fälle mit Entschiedenheit und Härte zu verfolgen.“

Die Bundesregierung hat die Prügelangriffe von Asylsuchenden in Amberg sowie die Auto-Attacken eines Deutschen aus Fremdenhass im Ruhrgebiet ebenfalls scharf verurteilt. Die Bundesregierung habe beide Taten „mit Bestürzung zur Kenntnis genommen“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz am Mittwoch in Berlin. Es gebe in Deutschland keinen Platz für Extremismus und Intoleranz, egal von welcher Seite ein solches Verhalten komme.

(dpa/BK)