Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss in den kommenden Jahren Hunderttausende von Asylfällen überprüfen. (Foto: Imago/Future Image)
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Lindholz fordert längere Frist für Prüfung von Asylfällen

Fünf statt bisher drei Jahre Zeit sollen Behörden bekommen, um den Status von Asylberechtigten zu überprüfen, verlangt die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, die CSU-Politikerin Andrea Lindholz. Sie möchte damit das Bamf entlasten.

Die CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz hat sich dafür ausgesprochen, die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Schutzes für anerkannte Flüchtlinge vorübergehend zu verlängern. „Die Menge der anstehenden Widerrufsprüfungen darf nicht die Qualität der Entscheidungen beeinträchtigen – ich fordere daher, befristet für zwei Jahre die maximale Frist für die Durchführung der Widerrufsprüfung von aktuell drei auf fünf Jahre zu verlängern“, sagte die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages der Deutschen Presse-Agentur.

Mehr Spielraum für das Bamf

Lindholz, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg am Montag gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Innenausschusses des Bundestages besucht hatte, erklärte, das Bamf würde dadurch mehr Spielraum erhalten. Die Behörde könne dann selbst entscheiden, welche kritischen Fälle zuerst behandelt werden sollten.

Es darf nicht sein, dass manche Verfahren aus Kapazitätsgründen gar nicht mehr angesehen werden.

Andrea Lindholz, CSU-Innenpolitikerin

Sie warnte: „Es darf nicht sein, dass manche Verfahren aus Kapazitätsgründen gar nicht mehr angesehen werden.“ Eine entsprechende Änderung müsse bis Januar 2019 in Kraft treten, um für die Fälle aus 2015 wirksam zu werden. Die Überprüfung der Verfahren aus den Jahren 2015 und 2016 stelle für die Behörde, die gleichzeitig neue Asylanträge bearbeiten müsse, eine große Herausforderung dar, sagte Lindholz. „Es wäre ein gravierender Fehler, wenn wir solche Warnungen aus dem Bamf noch mal überhören würden.“

Hunderttausende von Überprüfungen stehen an

Bamf-Präsident Hans-Eckhard hatte in einer Anhörung im Bundestag vergangene Woche darauf hingewiesen, dass seine Behörde bis Ende 2020 rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen habe. Bei diesen Überprüfungen geht es erstens um die Frage, ob sich die Lage im Herkunftsland geändert hat. Zweitens soll geklärt werden, ob sich neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings ergeben haben. Das gilt vor allem für Ausländer, die ohne Papiere gekommen waren.

Bislang muss spätestens nach drei Jahren bei einer Asyl-Entscheidung geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder für eine Rücknahme vorliegen. Mögliche Gründe für einen Widerruf sind die Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland oder der individuellen Verfolgungssituation des Geflüchteten. Vor kurzem hat der Bundestag beschlossen, dass für Schutzberechtigte eine Mitwirkungspflicht an den Überprüfungen besteht.

(dpa)