Im Güterzug aufgegriffen: Bundespolizisten nehmen einen illegalen Migranten an den bayerischen Grenze fest. (Foto: Imago/R. Mühlanger)
Sicherheit

Gemeinsam gegen illegale Zuwanderer

Deutsche und österreichische Polizeibehörden verstärken ihre Grenzkontrollen auf den Schienenwegen und am Brenner-Pass. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bringt die Zurückweisung von Migranten an der Grenze ins Gespräch.

Mit gemeinsamen Kontrollen wollen die Behörden in Österreich und Deutschland verstärkt gegen Kriminalität und illegale Einwanderung vorgehen. Die österreichische und die deutsche Bundespolizei sowie die bayerische Landespolizei werden erstmals im Grenzgebiet in Dreierstreifen unterwegs sein. Verstärkt werden sie den Zugverkehr unter die Lupe nehmen. Auch am Brenner sollen österreichische und deutsche Bundespolizei zusammen kontrollieren. Eine Bilanz der Aktion wird in drei Monaten gezogen.

Gefahr im Zug

Gerade in Grenzgebieten sei es wichtig, Maßnahmen überregional abzustimmen, sagte der Sprecher der Bundespolizeidirektion München, Thomas Borowik, anlässlich des Starts der Kontrollen am Freitag. Besonders Güterzüge schauen sich die Beamten intensiv an. „Damit wollen wir die gefährlichen illegalen Einreisen auf Güterzügen frühzeitig unterbinden und Unfälle verhindern“, sagte Borowik. „Migranten begeben sich immer wieder in Gefahr und setzen ihr Leben aufs Spiel.“ Die blinden Passagiere reisten meist zwischen oder auf Lastwagen-Anhängern, die auf der Schiene den Brenner überqueren.

Migranten begeben sich immer wieder in Gefahr und setzen ihr Leben aufs Spiel.

Thomas Borowik, Bundespolizei München

Vor einem Jahr sei ein Flüchtling tot auf den Bahngleisen bei Rosenheim entdeckt worden. Wahrscheinlich war er vom Zug gerutscht und überrollt worden. 2017 waren im Bereich der Bundespolizeidirektion München knapp 1000 Flüchtlinge auf Güterzügen entdeckt worden.

Weniger Illegale aus Österreich

Bei der Zahl der unerlaubten Einreisen an der deutsch-österreichischen Grenze zeichnet sich ein Rückgang ab, sofern sich der Trend der vergangenen Monate fortsetzt: 2017 versuchten dort rund 14.600 Menschen illegal einzureisen, gut 7200 von ihnen wurden zurückgewiesen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es knapp 3800 unerlaubte Einreisen und knapp 2100 Zurückweisungen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte erst vor wenigen Tagen bei einem Besuch am Grenzübergang Kiefersfelden, dass Kontrollen weiterhin unverzichtbar seien. Zwar sei die Freizügigkeit eine der wesentlichen Errungenschaften der EU, allerdings seien die Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen und das Ausmaß illegaler Sekundärmigration nach wie vor klar erkennbar, sagte Herrmann. „Solange das nicht gewährleistet ist, sind wirksame Binnengrenzkontrollen weiterhin notwendig.“

Söder fordert Ankerzentren in allen Bundesländern

Ministerpräsident Markus Söder wies im Gespräch mit der Tageszeitung Die Welt ebenfalls auf die Notwendigkeit intensiver Kontrollen hin. Derzeit würden von 90 Grenzübergängen in Bayern lediglich drei von der Bundespolizei kontrolliert. „Das ist für viele Bürger zu wenig. Die Kontrolle der Grenzen kann mit Unterstützung durch die eigene bayerische Grenzpolizei dichter werden, denn der Schutz unserer Bevölkerung hat oberste Priorität“, sagte Söder.

Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt und bearbeitet werden, das als erstes erreicht wird. Das ist selten Deutschland.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

Bayerns Ministerpräsident unterstützte erneut den Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Asylverfahren in eigens dafür geschaffenen Zentren durchzuführen. „Alle Bundesländer müssen sich beteiligen und Ankerzentren schaffen“, forderte Söder. „Ankerzentren sind eine Chance, Abschiebungen zu beschleunigen. Wir sollten sie alle nutzen.“

Er sprach sich zudem dafür aus, die Zurückweisung von Migranten an der Grenze zu prüfen. „Dem Großteil der Bevölkerung in Deutschland wäre es sicherlich lieber, illegale Zuwanderung gleich an der Grenze zurückzuweisen“, sagte Söder. Die rechtliche Basis für eine Zurückweisung an der Grenze lieferten das Grundgesetz und europarechtliche Vorgaben. Söder weiter: „Das Dublin-Abkommen sagt doch: Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt und bearbeitet werden, das als erstes erreicht wird. Das ist selten Deutschland.“

(dpa/BK)