Aus für Diesel-Autos in München?
Die Deutsche Umwelthilfe versucht seit Jahren auf gerichtlichem Wege, die Einhaltung von Grenzwerten und damit eine bessere Luftqualität durchzusetzen. In München verhandelte die Justiz nun über ein Diesel-Fahrverbot ab Januar 2018. Der Richter ließ erkennen, dass er ein solches Verbot für erforderlich hält.
Verwaltungsgerichtshof

Aus für Diesel-Autos in München?

Die Deutsche Umwelthilfe versucht seit Jahren auf gerichtlichem Wege, die Einhaltung von Grenzwerten und damit eine bessere Luftqualität durchzusetzen. In München verhandelte die Justiz nun über ein Diesel-Fahrverbot ab Januar 2018. Der Richter ließ erkennen, dass er ein solches Verbot für erforderlich hält.

Ein Urteil ist noch nicht ergangen, erst in ein bis zwei Wochen will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden. Aber ein Diesel-Verbot für München rückt in den Bereich des Möglichen. Der Verwaltungsgerichtshof in München verhandelte am Donnerstag über einen Streit um bessere Luft in München. In dem langjährigen Rechtsstreit geht es um Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid (NO2). Es gilt als krebserregend und Ursache für Herz-Kreislauferkrankungen.

So wie es ausschaut, führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei.

Rainer Schenk, Richter für die Dieselverbots-Klage

Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk ließ jetzt erkennen, dass der Freistaat und die Stadt München bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans tatsächlich im Verzug sind und Maßnahmen unter Einhaltung von Fristen schneller umsetzen müssen. Es gebe nach wie vor „eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes“ – und anders als beim Feinstaub „keinen günstigen Trend“. Der Richter sagte, er neige zu der Auffassung, dass das damalige Urteil von 2012 vollstreckbaren Charakter gehabt habe. Denn es gebe schließlich präzise Immissions-Grenzwerte. Das Verwaltungsgericht hatte Bayern auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) 2012 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass er Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält. Im Sommer 2016 drohte ein Gericht dem Freistaat dann auf einen Vollstreckungsantrag der DUH hin ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an, falls er dem Urteil nicht bis Ende Juni 2017 nachkomme. Dagegen hat der Freistaat nun Beschwerde eingelegt.

Der Freistaat entscheidet über die konkreten Maßnahmen

Laut Schenk könne als Maßnahme zur Luftreinhaltung auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehören, sofern das „rechtlich so abgesichert“ sei. Möglicherweise müsse sich damit jedoch erst noch das Bundesverwaltungsgericht befassen. „So wie es ausschaut, führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei“, sagte der Richter aber auch. Schenk zufolge ist es nicht zwingend Sache eines Gerichts, konkrete Vorgaben über die zu ergreifenden Maßnahmen zu machen. Richter müssten „allgemeine Leitplanken“ geben. Es sei letztlich dem beklagten Freistaat überlassen, wie er die Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte erreiche. Die Landesanwältin wies darauf hin, dass bereits ein Gutachten des Freistaats in Arbeit sei, dessen Ergebnisse dann Grundlage für ein Konzept sein werde. Allerdings brauche Bayern dafür noch ein Jahr Zeit. Der Richter erklärte weiter, dass womöglich „stufenweise“ vorgegangen werden müsse.

Auch in vielen anderen Städten gibt es immer wieder zu hohe NO2-Werte. Die DUH hat nach eigenen Angaben Klage gegen mehrere Bundesländer wegen der Luftreinhalteplanung eingereicht. Dabei gehe es um Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Stuttgart und Berlin. Auch Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes stellte die DUH nicht nur in München, sondern auch in anderen Städten.

Problemkind Stickstoffdioxid

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit der verhandelten Klage ein Diesel-Fahrverbot für die Landeshauptstadt ab Januar 2018 erreichen, denn problematisch ist nicht mehr generell der Feinstaub, sondern speziell das Stickstoffdioxid – das besonders aus Diesel-Fahrzeugen herrührt. Auch wenn derzeit wegen der speziellen Wetterlage wieder hohe Feinstaubwerte gemessen werden, wurden die Jahresgrenzwerte der EU für Feinstaub seit 2012 in Bayern eingehalten. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid ist nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt weiter regelmäßig an zwei Stellen deutlich überschritten. Diese Messungen betreffen die verkehrsreichen Orte Stachus und Landshuter Allee in München.

Bayerns Maßnahmen

Nach Auffassung des Umweltministeriums ist keine Einzelmaßnahme erkennbar, die sofort und für sich allein die dauerhafte Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gewährleistet. Das bayerische „Gesamtmaßnahmenpaket Feinstaub“ (nicht zu verwechseln mit dem neuen, in Arbeit befindlichen Gutachten) umfasste daher mehrere Maßnahmen:

  • Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zur Staubreduktion bei Industrieanlagen;
  • Fortschreibung der Grenzwerte für Staubemissionen an Haushaltsfeuerungen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden;
  • emissionsarme Techniken bei den landwirtschaftlichen Viehhaltungen;
  • stärkere Spreizung der Autobahnmautsätze zugunsten schadstoffarmer Lkw
  • Optimierung von Transport- und Logistikkonzepten für Waren
  • Vermeidung von Lkw-Durchgangsverkehr durch die Städte;
  • grünes Licht für verkehrsleitende Maßnahmen der Kommunen;
  • bei Staat und Behörden nur noch emissions- und verbrauchsarme Dienstfahrzeuge beschaffen;
  • Fortschreibung der Pkw- und Lkw-Emissionsgrenzwerte (EU-Abgasnormen);
  • Aufklärung der Bürger (z.B. Internetangebot).

Auf die Begrenzung des Stickstoffdioxids hatten diese Maßnahmen jedoch offenbar keine ausreichende Wirkung.

Zwangsgeld wegen Luftverschmutzung

Europäische Umweltbehörden gehen laut DUH von rund 10.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland wegen NO2 aus. Die DUH versucht deshalb seit Jahren immer wieder auf gerichtlichem Wege, die Einhaltung von Grenzwerten und damit eine bessere Luftqualität durchzusetzen. Der DUH-Anwalt Remo Klinger sagte laut Augsburger Allgemeine, nach Berechnungen von Wissenschaftlern gebe es allein in München jährlich 500 Todesfälle wegen Stickstoffdioxids. Das Urteil zur Anpassung des Luftreinhalteplans stehe seit 2012. „Das sind fünf Jahre mal 500 Todesfälle. Das sind 2500 Todesfälle nur wegen der Untätigkeit.“ Auch die EU-Kommission hat Deutschland bereits wegen überschrittener NO2-Werte gerügt.

Die DUH, Verein und nichtstaatliche Verbraucherschutzorganisation, ist in Sachen Dieselverbot nicht unumstritten. So berichtete die Zeitung Die Welt 2005, dass der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erst auf ausdrückliche Nachfrage einräumte, dass sein Verein über 100.000 Euro von Rußpartikelfilterherstellern aktiv eingesammelt hatte. Diese Firmen würden natürlich von einem Nachrüstzwang durch ein Dieselverbot massiv profitieren und haben nach Angaben der Zeitung auch Spenden an die DUH eingeräumt. Der Verein sah jedoch keine problematische Interessenkollision.

(AS/avd)