Die Deutsche Umwelthilfe versucht seit Jahren auf gerichtlichem Wege, die Einhaltung von Grenzwerten und damit eine bessere Luftqualität durchzusetzen. In München verhandelte die Justiz nun über ein Diesel-Fahrverbot ab Januar 2018. Der Richter ließ erkennen, dass er ein solches Verbot für erforderlich hält.
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