Das Potential von Einsatzkräften im Krisen- oder Katastrophenfall soll weiter ausgebaut werden. Das hat der Ministerrat mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen werden künftig im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit freigestellt – und das bei voller Entgeltfortzahlung. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt.
Voraussetzung: Hilferuf
Nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann sollen künftig auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen. Darunter beispielsweise auch die, die etwa die Verpflegung und Betreuung der Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. Damit werden sie den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt. Die Helfergleichstellung berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte und der Arbeitgeber. Die Mehrkosten werden auf etwa 300.000 Euro geschätzt.
Über das Ehrenamt zum Studium
In Bayern stärkt neben der Helfergleichstellung noch ein weiteres Projekt das Ehrenamt. Die Augsburger Hochschule macht ein Studium auch ohne Numerus Clausus möglich. Voraussetzung ist nicht wie üblich ein bestimmter Notenspiegel oder unter Umständen ein Abitur, sondern ehrenamtliches Engagement. Möglich macht das die Kooperation zwischen der Hochschule, dem Stadtfeuerwehrverband und der Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen. Das Konzept könnte in ganz Bayern Schule machen.