Christian König mit Bundespräsident Joachim Gauck bei der Siegerehrung. (Bild: Jugend debattiert)
Jugend debattiert

„Ein starkes Argument nutzt Schwächen“

Als erster Bayer gewann Christian König beim Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“, jetzt packt er seine Koffer und zieht nach England. Wir haben mit ihm über die Kunst des Debattieren geredet und nachgefragt, worüber sich künftig auf internationaler Bühne die Diskussionen drehen.

Als Theaterspieler steht er häufig auf der Bühne, er ist politikinteressiert und diskutiert gerne mit Familie und Freunden über aktuelle Themen. So hat es Christian König an die Spitze der deutschen Debattanten geschafft. 24 Minuten diskutierte und argumentierte der Abiturient mit drei weiteren Herausforderern beim Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“. Jurypräsidentin Sandra Maischberger lobte seine Eloquenz, sein Auftreten und seinen umfassenden Überblick über das diskutierte Thema, den „Böhmermann-Paragraphen“.

Debattieren die Bayern anders als im Rest von Deutschland?

Christian König: Ja, die Bayern debattieren mit mehr Durchsetzungswillen. Der politische Einfluss des Bundeslandes Bayern ist sehr viel größer, als der anderer Bundesländer. Die CSU trägt ihre Themen sehr deutlich vor und nimmt damit auch Einfluss auf die Regierungspolitik. Das kommt daher – auch wenn das klischeebehaftete Aussagen sind –, dass in Bayern eine nationale Identität für das Land existiert. Das ist woanders nicht so.

Was war bisher Ihre schwierigste Auseinandersetzung?

König: Es ist immer noch sehr schwierig, meinem Umfeld zu begründen, warum ich nach England gehen möchte, um dort Politikwissenschaft zu studieren. Viele sagen: aber hier in Bayern hast du doch alles. Und Politikwissenschaft ist nicht so etwas „Knackiges“ wie Jura oder Medizin.

Worum werden sich auf internationaler Ebene künftig die Debatten drehen?

König: Das Thema Umwelt wird es sein, an dem wir als internationale Gemeinschaft entweder scheitern oder sicherer hervorgehen werden. Aktuell gibt es eine Menge Politiker, die behaupten, dass der Klimawandel überhaupt nicht existiere. Das finde ich wahnsinnig gefährlich, denn an diesem Klimathema hängen noch so viele andere Punkte.

Was zeichnet eine spannende Debatte aus?

König: Wenn das Gespräch vielmehr ein Austausch zwischen Positionen ist, statt nur ein Eintreten für seine Sache. Eine Debatte lebt auch davon, dass man das Publikum mit einbezieht, indem man sich direkt an die Zuhörer wendet.

Was ist ein starkes Argument?

König: Ein starkes Argument nutzt Schwächen der Gegenseite. Das heißt nicht, dass eine Position „richtiger“ ist als die andere. Sondern jede Seite hat Punkte, an denen sie angreifbar ist. Und wenn man diese Punkte kennt und die entsprechende Antwort darauf – eventuell eine Zahl oder ein historisches Beispiel – kann man das sehr gut nutzen. Und ein starkes Argument ist etwas, mit dem die Zuhörer sich identifizieren können. Dann fällt es leichter, mit einem Argument Sympathien zu gewinnen.

Was hat Ihnen beim Bundeswettbewerb zum Sieg geholfen?

König: Ich habe mich auf mein Auftreten konzentriert. Inhaltlich war ich sicher, aber in vorherigen Debatten hatte ich immer das Problem, zu schnell zu sprechen oder zu leise zu werden. Das hat dieses Mal geklappt.

 

Jugend debattiert ist eine Initiative des Bundespräsidenten und steht unter seiner Schirmherrschaft. Rund 200.000 Schülerinnen und Schüler an über 1.200 Schulen bundesweit haben sich im laufenden Schuljahr an Jugend debattiert beteiligt.

Politische Debatten schreiben Geschichte – Überblick historischer Entscheidungen im Bundestag

Wiederbewaffnung: „Hinter Stacheldraht im Ural“

Am 7. Februar 1952 um 9.36 Uhr tritt Bundeskanzler Konrad Adenauer zu einer zweistündigen Regierungserklärung zur Frage des deutschen Verteidigungsbeitrags ans Rednerpult: der Auftakt zu einem 20-stündigen Wortgefecht im Bonner Plenarsaal. Legendär wurde damals aber nicht Adenauer mit seinem eher schwachen Beitrag, sondern der damals 36-jährige CSU-Abgeordnete Franz Josef Strauß – der mit seiner Rede laut fast allen Beteiligten die Regierung rettete. Unvergessen blieb der Satz von Strauß: „So gern ich auch die beiden mitsammen sprechen sehe, so möchte ich doch Herrn Dr. Adenauer und Herrn Dr. Schumacher nicht gern hinter Stacheldraht im Ural sich darüber unterhalten sehen, was sie im Frühjahr 1952 hätten tun sollen!“ Kanzler Konrad Adenauer stieg nach dem stürmischen Beifall für die Rede von Strauß sogar von der Regierungstribüne hinab, um seinem bayerischen Helfer minutenlang die Hand zu schütteln.

Die Römischen Verträge

Vor knapp 52 Jahren unterzeichneten die Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande am 25. März 1957 in Rom die „Römischen Verträge“, der Grundstein für die heutige Integration Europas.

Protest gegen Mauerbau

Die Abgeordneten kamen mitten in der Sommerpause am 18. August 1961 zu einer außerordentlichen Sitzung und einer äußerst emotionalen Debatte zusammen. Doch trotz Protest baut die DDR-Regierung die provisorische Abriegelung aus Stacheldraht zur schwer bewachten Grenzanlage aus.

Verjährung von NS-Verbrechen

Am 23. März 1965 beschloss der Bundestag, den Beginn der Verjährungsfrist für die Straftaten des nationalsozialistischen Terrorregimes auf den 1. Januar 1950 festzulegen. Die strafrechtliche Ahndung für NS-Morde war damit bis zum Ende des Jahres 1969 möglich. Erst nach erneuter Diskussion hob das Parlament am 26. Juni 1969 die Verjährung für Völkermord auf. Seit 1979 ist in der Bundesrepublik Mord von jeglicher Verjährungsfrist ausgenommen. Die Äußerung von Ernst Benda (CDU), später Bundesverfassungsrichter, in der Debatte von 1965, er verspüre nicht den Druck der Weltmeinung, er folge nur dem Druck der eigenen Überzeugung und seines Gewissens, bewegte die Nation. Zu Gnade und Vergebung aber seien zunächst die Opfer legitimiert, den anderen bliebe das Erkennen der Schuld. Wichtig auch der Beitrag von Adolf Arndt (SPD) über die Mitläufer: „Das Wesentliche wurde gewusst. Ich habe den jungen Menschen sagen müssen: Wenn eure leibliche Mutter auf dem Sterbebett liegt und schwört bei Gott (…), dass sie nicht gewusst hat, dann sage ich euch: Die Mutter bringt’s nur nicht über die Lippen, weil es zu fürchterlich ist, das gewusst zu haben oder wissen zu können, aber nicht wissen zu wollen. Ich weiß mich mit in der Schuld. Denn sehen Sie, ich bin nicht auf die Straße gegangen und habe geschrien, als ich sah, dass die Juden aus unserer Mitte lastkraftwagenweise abtransportiert wurden. Ich habe mir nicht den gelben Stern umgemacht und gesagt: Ich auch! Ich kann nicht sagen, dass ich genug getan hätte. (…) Man kann doch nicht sagen: Ich war noch nicht geboren, dieses Erbe geht mich gar nichts an. (…) Es geht darum, dass wir dem Gebirge an Schuld und Unheil, das hinter uns liegt, nicht den Rücken kehren.“

Notstandsgesetze

Die Notstandsgesetze sind seit dem 28. Juni 1968 in Kraft – und damit nun seit mehr als 40 Jahren gültig. Im Fall eines inneren oder äußeren Notstands kann seither ein „Notparlament“ als Ersatz für Bundestag und Bundesrat zusammentreten. Angewendet werden mussten sie zum Glück jedoch noch nie.

Ostverträge

Insgesamt 22 Stunden, verteilt auf drei Tage, stritten Abgeordnete von Koalition und Opposition miteinander. Kernstück der Ostverträge: die Verpflichtung zum Gewaltverzicht. Die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands hingegen blieb einem Friedensvertrag vorbehalten. Am 3. Juni 1972 traten die Verträge in Kraft.

Abtreibungsparagraph

Der Bundestag verabschiedete am 12. Februar 1976 eine Reform des Abtreibungsparagrafen, die erneut den Schwangerschaftsabbruch verbot und eine Strafandrohung gegen die Mutter – und auch den behandelnden Arzt – enthielt.

Kontaktsperregesetz

Mit 371 Ja-Stimmen gegen vier Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen beschloss der Bundestag am 29. September 1977 das Kontaktsperregesetz. Es legalisierte die bei den RAF-Häftlingen in Stammheim seit dem 6. September angewandte Kontaktsperre nachträglich.

NATO-Doppelbeschluss

Am 12. Dezember 1979 einigten sich die Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten bei einer Konferenz in Brüssel auf den NATO-Doppelbeschluss. Er sah Verhandlungen mit der Sowjetunion über den Abbau der auf Westeuropa gerichteten SS-20-Raketen vor. Scheitern die Gespräche mit der UdSSR, vereinbarten die westeuropäischen NATO-Mitgliedstaaten, dass die USA nach vier Jahren ebenfalls nukleare Mittelstreckenraketen in Europa stationieren würden.

Tschernobyl

Am 14. Mai 1986 kam der Bundestag in Bonn zu einer vierstündigen Plenardebatte zusammen, um über Tschernobyl und die Folgen des Unfalls zu beraten. Am 6. Juni 1986 wurde Walter Wallmann (CDU) zum ersten Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ernannt.

Hauptstadt

Als „Sternstunde des Parlaments“ wird auch die Debatte um die Verlegung der Hauptstadt von Bonn nach Berlin 1991 bezeichnet. Willy Brandt, der frühere Bundeskanzler, SPD-Chef und Regierende Bürgermeister von Berlin zu Zeiten des Mauerbaus, mahnte, dass jetzt zusammenwachsen sollte, was zusammengehört. Den entscheidenden Beitrag lieferte aber Wolfgang Schäuble (CDU). Das „Symbol für Einheit, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für das ganze Deutschland“ sei immer Berlin gewesen, „wie keine andere Stadt“, sagte er damals. Um die Teilung von DDR und BRD zu überwinden, müsse man jetzt auch zum Teilen bereit sein. „Ob wir wirklich ohne Berlin heute wiedervereinigt wären? Ich glaube es nicht.“

Armenien

Auch die Debatte 2016 um die Einstufung der türkischen Massaker an Armeniern 1915 als Völkermord – unter Billigung der damaligen deutschen Partner – wird inzwischen als solche „Sternstunde“ gewertet.

(Quelle: www.bundestag.de)