Die klassische Familie steht auch künftig im Mittelpunkt der Sexual- und Familienerziehung an bayerischen Schulen. Aber auch andere Lebensformen werden vorurteilsfrei dargestellt. (Foto: Wiese-Fotowerk/Fotolia)
Kultusministerium

Neue Richtlinien für Sexualkunde

Das Kultusministerium hat die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung überarbeitet. Vor allem das Thema sexueller Missbrauch und Prävention wird nun viel intensiver behandelt. Um Verirrungen wie das grün-rote "Gender-Gaga" in Baden-Württemberg zu vermeiden, wurden in Bayern im Vorfeld viele gesellschaftliche Gruppen einbezogen - unter anderem die Kirchen und Elternverbände.

Wie das Kultusministerium dem BAYERNKURIER mitteilte, stammen die bisher gültigen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen aus dem Jahr 2002. Sie seien überarbeitet worden, um das Kapitel „Prävention von sexuellem Missbrauch“ zu aktualisieren, der Herausforderung durch die Omnipräsenz und Zugänglichkeit des Themas in den Medien gerecht zu werden und den Themenbereich sexuelle Orientierung und sexuelle Identität angemessen zu verankern.

„Mit den nun überarbeiteten Richtlinien haben wir eine gute Grundlage für eine zeitgemäße Sexual- und Familienerziehung an den bayerischen Schulen gelegt“, betonte Kultusminister Ludwig Spaenle gegenüber dem BAYERNKURIER. „Die breite Zustimmung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen im Landesschulbeirat und die positive Rückmeldung aller Landtagsfraktionen im Bildungsausschuss zeigen, dass Bayern hier einen guten Weg gefunden hat, der die fachlich gebotenen Inhalte und die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen in diesem für die jungen Menschen wichtigen Thema zum Ausgleich bringt.“

Medien und Internet erziehen Jugendliche oft stärker als Schule und Eltern

Die Herausforderung durch die Omnipräsenz und Zugänglichkeit des Themas in den Medien verlangt eine veränderte Aufgabenstellung für die Familien- und Sexualerziehung. Der Themenbereich „Medien“ wurde daher aktualisiert und erheblich erweitert.

Dem Thema „Geschlechterrollen und Identitätssuche“ ist laut Kultusministerium künftig ein eigenes Kapitel gewidmet. Es ist dem Freistaat Bayern demnach ein wichtiges Anliegen, in der Familien- und Sexualerziehung die Vielfalt an Lebenswirklichkeiten der Menschen mit abzubilden. Lebenswirklichkeit bezieht sich genauso auf Menschen, die in der traditionellen Familienform leben, wie auch auf Menschen, die sich für andere Lebensformen entschieden haben. Im Unterricht werden deshalb die Vielfalt der Lebensformen und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen. Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstverständnis vom eigenen Körper und der eigenen Sexualität entwickeln können.

Bayern vermeidet grün-rote Verirrungen

Allerdings hat der Freistaat Bayern offensichtlich Verirrungen wie in Baden-Württemberg vermieden, wo monatelang Tausende Eltern und viele Lehrer gegen die dortigen grün-roten Richtlinien protestierten. Sie befürchteten nicht zu Unrecht eine Frühsexualisierung der Kinder, eine Relativierung und Schwächung der klassischen Familie unter dem Schlagwort „Gender“. Wie das bayerische Kultusministerium betont, hat man frühzeitig die gesellschaftlichen Gruppen an den Tisch geholt, um ein derartiges ideologiebedingtes Desaster zu vermeiden.

Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendlichen sensibel und altersgemäß an die Themen herangeführt werden.

Bayerisches Kultusministerium

„Die neuen Richtlinien sind mit dem Landesschulbeirat abgestimmt. Ihm gehören Vertreter verschiedener schulischer und gesellschaftlicher Gruppen an, wie etwa Vertreter von Schülern, Lehrern und Eltern, Vertreter der Kirchen, der Wirtschaft etc.“, so das Ministerium in einer Stellungnahme gegenüber dem BAYERNKURIER. Darüber hinaus sei bei der Überarbeitung die bisherige Grundlinie beibehalten worden. Man habe „sehr genau darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendlichen sensibel und altersgemäß an die Themen herangeführt werden“, so das Ministerium.

Grundsätzlich betont das Ministerium: „Die schulische Familien- und Sexualerziehung in Bayern orientiert sich weiterhin an den allgemeinen Bildungszielen, wie sie beispielsweise in Artikel 131 der Bayerischen Verfassung aufgeführt sind, ferner an den im Grundgesetz und in der Verfassung festgelegten Wertentscheidungen, insbesondere der Achtung der persönlichen Würde des Menschen.“ Dabei seien die religiösen Empfindungen sowie das Persönlichkeitsrecht des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich des einzelnen Schülers zu achten. Familien- und Sexualerziehung fordere daher eine sensible, objektive, ausgewogene, entwicklungs- und altersgemäße Darstellung.