Eine Richtlinie stinkt zum Himmel: Johann Huber (l.) und Anton Kreitmair (r.) mit einer Kuh in „Windeln“. Bild: BBV
Landwirtschaft

Kampf um Kuhfladen

Wird man in Zukunft auf den bayerischen Almen nur noch Kühe in Windeln sehen? Plakativ hat der Bauernverband auf eine geplante EU-Richtlinie aufmerksam gemacht, die das Düngen in Hanglagen verbietet.

Seit Generationen bewirtschaftet die Familie von Milchbauer Johann Huber den „Bergerhof“ bei Gmund, wo die Kühe auf steilen Hängen rund um den Tegernsee grasen. Künftig soll aber nach einer EU-Richtlinie für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 15 Prozent ein generelles Düngeverbot gelten. „In Bayern wäre so auf der Hälfte der Weinbauflächen keine Düngung mehr möglich und zehn Prozent der Wiesen und Äcker könnten künftig nicht mehr bewirtschaftet werden“, sagte der oberbayerische Bauernpräsident und Landtagsabgeordnete Anton Kreitmair. Er erwartet massive Auswirkungen besonders für Bergbauern. Der Grund? Kuhfladen. „Die natürlichen Hinterlassenschaften der Weidetiere sind Dünger. Die Forderung aus Brüssel hätte also zur Folge, dass Kühe nur noch mit Einschränkungen auf Almwiesen weiden dürften“, so Kreitmair. Darum präsentierte er eine von Hubers Kühen in „Windeln“, um deutlich zu machen, wie praxisfern die Vorschläge aus Brüssel sind.

EU will Nitratbelastung reduzieren

Die EU hat das lobenswerte Ziel, die durch Überdüngung steigende Nitratbelastung des Grundwassers in Europa zu reduzieren. Nitrat wird im Körper zu giftigem Nitrit und krebserregenden Nitrosaminen umgewandelt. An Hängen ausgebrachte Gülle soll laut EU das Grundwasser mehr schädigen als in der Ebene, weil es von dort schneller in die Gewässer gespült werde. Kreitmair sagt, bei fachgerechter Ausbringung gebe es da keinen Unterschied. Die EU versteht die Aufregung nicht: Deutschland könne bei der Umsetzung der Richtlinie lokale landwirtschaftliche Bedingungen berücksichtigen. Zudem sei ausdrücklich vom „Ausbringen von Düngemitteln“ die Rede, nicht von Kuhfladen. Dem entgegnete der Bauernverband, in der Richtlinie sei sehr wohl die Rede von der zu begrenzenden „Dungmenge, einschließlich des von den Tieren selbst ausgebrachten Dungs“.

Weitere Probleme mit der Richtlinie

Die wegen der EU-Richtlinie geplante Änderung der deutschen Düngeverordnung hat ohnehin weitere Haken, die laut den CSU-Landtagsabgeordneten Eric Beißwenger, Alfred Sauter und Hans Reichhart besonders die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat zu verantworten hätten: So müssten landwirtschaftliche Betriebe in Zukunft eine neunmonatige Lagerkapazität für Gülle sowie eine Leckageerkennung nachweisen, was den Bau neuer Lagerbehälter erfordere. Auch würden Sperrfristen für die Düngung ausgeweitet, niedrigere Obergrenzen und teure Ausbringungstechnik eingeführt – letzteres ist für kleine Betriebe existenzgefährdend.