Die Roaminggebühren in der EU werden bald der Vergangenheit angehören. (Bild: Imago)
EU-Verbraucherschutz

Roaminggebühren fallen ab 2017 weg

Telefonieren ohne böse Überraschung: Urlauber und Geschäftsreisende müssen ab Mitte 2017 in der Regel keine Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland mehr zahlen. Die allseits gefürchteten "Roaming-Gebühren" gehören also bald der Vergangenheit an. Zusätzlich fällte die EU eine weitreichende Entscheidung: Das Internet bleibt auch künftig ein neutraler Ort.

Gute Nachrichten für Handybesitzer in der Europäischen Union: Die Roaming-Gebühren – also Zusatzgebühren für das Telefonieren, SMS schreiben oder Internetsurfen im EU-Ausland – fallen am 15. Juni 2017 endgültig weg. Das haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg beschlossen. In einem ersten Schritt sollen die bei den Verbrauchern unbeliebten, aber von den europäischen Telekommunikationskonzernen mit eisernem Willen verteidigten Gebühren schon deutlich sinken – ab Mitte 2017 sollen sie dann endgültig der Vergangenheit angehören.

Der für Digitales zuständige EU-Vizekommissionschef Andrus Ansip lobte die Beschlüsse: „Die Europäer werden den gleichen Preis zahlen wie zu Hause, wenn sie ihre Mobilgeräte auf Reisen in der EU nutzen“, erklärte er. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Wer dauerhaft eine günstigere SIM-Karte aus dem Ausland daheim nutzt, dem kann sein Anbieter auch weiterhin Extrakosten aufbrummen. Welche Kontingente an SMS, Telefonminuten und Daten frei bleiben müssen von den Roaming-Aufschlägen, wird die EU-Kommission noch ausarbeiten.

In einem Zwischenschritt sinken die Kosten für das mobile Telefonieren, den SMS-Versand und das Internetsurfen im EU-Ausland bereits am 30. April 2016. Dann sind Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten jeweils plus Mehrwertsteuer erlaubt.

Lob aus der Großen Koalition

Der für digitale Infrastruktur zuständige Minister Alexander Dobrindt (CSU) freute sich über „mehr Komfort beim Telefonieren und Surfen“. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einer „guten Nachricht“.

Neben den Roaminggebühren trafen die EU-Parlamentarier auch noch eine weitere weitreichende Entscheidung: Das Internet soll auch künftig „neutral“ bleiben – diese Entscheidung macht es nahezu unmöglich für Großkonzerne, ihre Online-Dienste gegen einen Aufpreis über größere Verbindungsvolumen und damit schneller anzubieten. Besonderd wichtig war die Entscheidung gerade für kleine Firmen und Internet-Startups: Eine „Vorfahrt im Internet“ soll sich der Verordnung zufolge auch in Zukunft niemand erkaufen können. Kritiker fürchten aber eine Einschränkung der Netzneutralität durch schwammige Formulierungen. So erlaubt die Verordnung bestimmte „Spezial-Dienste“, wie etwa Notdienste, die im Netz bevorzugt werden dürfen. Die Kritik an dieser Sonderregelung findet etwa die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler „völlig unbegründet“. Es sei klar festgelegt, dass Maßnahmen zum Verkehrsmanagement nicht diskriminierend sein dürften – „und diese Bestimmung ist auch justiziabel“, so Niebler.