Immobilienbesitzer werden in Bayern nur relativ gering belastet. (Foto: Imago Images/Chromorange)
Abgaben

Niedrige Steuern als Standortvorteil

Unternehmen und Immobilienbesitzer werden in Bayern vergleichsweise gering belastet. Sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Grundsteuer haben nur wenige die Kommunen im Freistaat in den vergangenen Jahren die Sätze erhöht.

In keinem deutschen Bundesland wurden in den vergangenen Jahren von Städten und Gemeinden weniger die Steuern erhöht als in Bayern. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) hervor, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

NRW nimmt am meisten

Demnach stieg der sogenannte Grundsteuer-B-Hebesatz für bebaute Grundstücke zwischen 2013 und 2018 in 26,4 Prozent der Kommunen im Freistaat – bundesweit lag die Vergleichszahl bei 58,2 Prozent. Spitzenreiter ist das Saarland, wo der Erhebung zufolge jede Kommune (100 Prozent) an der Preisschraube drehte. Im Schnitt lag 2018 die Belastung aus Grundsteuer B je Einwohner in Bayern bei 137 Euro – in Nordrhein-Westfalen zahlten die Bürger im Schnitt 206 Euro.

Auch bei der Gewerbesteuer wurde der Hebesatz in Bayern laut Analyse im Vergleich mit den anderen Bundesländern am wenigsten nach oben verändert. Zwischen 2013 und 2018 verzeichnete die Studie im Schnitt eine Erhöhung um ein Prozent. Nur 18,8 Prozent der Städte und Gemeinde erhöhten den Satz in den vergangenen fünf Jahren – bundesweit stieg er bei 51 Prozent aller Kommunen. Auch hier ist das Saarland Spitzenreiter mit 80,8 Prozent.

Eigener Weg bei der Grundsteuer

Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Bundesweit betrugen die Steuereinnahmen zuletzt 14,2 Milliarden Euro. Nach langem Streit hatten sich Bund und Länder kürzlich auf eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform geeinigt.

Das neue Modell sieht eine Berücksichtigung des Immobilienwertes bei der Steuerberechnung vor. Bayern kann aber wegen einer Länderöffnungsklausel davon abweichen und ein eigenes Grundsteuermodell umsetzen, welches sich nur nach der Größe richtet.

(dpa)