Düngen künftig mit Rücksicht auf das Grundwasser: Ein Landwirt im Allgäu bringt Odel auf seine Wiesen aus. (Foto: Imago(Imagebroker)
Kabinett

Landwirtschaft im Einklang mit der Natur

Das bayerische Kabinett bringt Maßnahmen auf den Weg, die den Umweltschutz im Agrarsektor vorantreiben sollen. Ein Drei-Punkte-Plan soll das Grundwasser vor zu starker Düngung bewahren, ein Aktionsplan den einwandernden Wolf zurückdrängen.

Ein Bündel von Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt hat das bayerische Kabinett beschlossen. „Naturschutz und Landwirtschaft gehören zusammen. Bayern braucht beides. Der Schutz von Mensch, Tier und Natur ist in Bayern von zentraler Bedeutung. Aber wir müssen dabei auch die Interessen von Wirtschaft und Landwirtschaft berücksichtigen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Umweltminister Marcel Huber fügte hinzu, es gelte „in allen Belangen einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Wirtschaft und Ökologie zu finden“.

Gegen die Überdüngung

Die neue Bundes-Düngeverordnung verpflichtet die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen verbindliche Maßnahmen umzusetzen. Mit einem Drei-Punkte-Plan will die Staatsregierung nun den Gewässerschutz im Freistaat verbessern und den Landwirten helfen, die Vorgaben der neuen Verordnung umzusetzen. So sollen die Wasserberatung in den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgebaut und der Einsatz von Wirtschaftsdünger durch innovative Lagermöglichkeiten und Forschungsvorhaben verbessert werden. Außerdem schiebt das Kabinett ein vierjähriges Versuchsprojekt zur emissionsarmen Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Grünland an.

Der Schutz der bayerischen Gewässer ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen.

Michaela Kaniber, Landwirtschaftsministerin

Aufgrund der hohen Bautätigkeiten im Freistaat werden nach Beobachtung des Ministerrats Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle und Bodenaushub knapp. Hierzu hat die Staatsregierung einen 6-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. Unter anderem sieht der Plan vor: die effiziente Nutzung bestehender Deponiekapazitäten und Schaffung von spezifischen Deponiekapazitäten; eine Informationsoffensive für Planer, Bauherren und Behörden; die Durchsetzung der Länderöffnungsklausel in der geplanten Mantelverordnung des Bundes; die Überprüfung der bestehenden fachlichen Regelungen mit dem Ziel einer vereinfachten praxisgerechten Handhabung beim Bodenaushub in Bayern; einen innovativen Weg bei der Nassverfüllung durch Verfahrenserleichterungen; ein Maßnahmenbündel zur bestmöglichen Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Wasserwirtschaftsämter in den Gebieten Bodenschutz, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft.

Abschuss als letztes Mittel

Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zudem zu einer flächendeckenden und dauerhaften Weidetierhaltung in Bayern. Um die Gefahr durch zugewanderte Wölfe für die Bevölkerung, aber auch für Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, soll durch den „Bayerischen Aktionsplan Wolf“ die Größe der Population auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt werden. Die Weidetierhaltung müsse auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben. „Wir sind sehr am Erhalt von Arten interessiert, der Schutz von Menschen und Weidetieren ist uns aber genauso wichtig“, sagte Ministerpräsident Söder.

Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung sollen künftig gemeinsam entscheiden, in welchen Herdenschutzzonen Präventionsmaßnahmen nicht möglich sind. In diesen Fällen ist es künftig erlaubt, Wölfe trotz Artenschutzes zu töten. „Als letztes Mittel“, wie Umweltminister Huber betonte. Mögliche Schäden durch Wölfe werden auch in Zukunft vollumfänglich durch den „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“ bezahlt.