MU-Landesvorsitzender Hans Michelbach, MdB. (Foto: Henning Schacht / www.berlinpressphoto.de)
MU Bayern

„Erster Schritt in die richtige Richtung“

Die Mittelstands-Union (MU) der CSU begrüßt die nun vom Bundeskabinett beschlossenen teilweisen bürokratischen Erleichterungen beim Mindestlohn und die Klarstellung bei der Arbeitgeberhaftung. Seit Einführung des Mindestlohns sprach sich die MU immer wieder gegen die bürokratischen Erschwernisse und gegen einen damit verbundenen Generalverdacht gegenüber dem Mittelstand aus.

„Es sind gute Nachrichten für den Mittelstand: Der Mindestlohn wird entschlackt, die Aufzeichnungspflichten werden gelockert. Damit wird der Mindestlohn praxistauglicher. Es ist gut, dass Andrea Nahles nun endlich zu Korrekturen bereit ist“, teilte MU-Landesvorsitzender Hans Michelbach, MdB, anlässlich des Bundeskabinettsbeschlusses hierzu mit. Künftig müssten somit Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2.000 Euro übersteige und die letzten 12 Monate auch tatsächlich bezahlt worden wären, freute sich Michelbach. Dessen Arbeitsgemeinschaft hatte ursprünglich für eine Lohngrenze von 1.900 Euro plädiert, kann sich aber mit 1.000 Euro mehr ebenso abfinden.

Auch MU-Vorstandsmitglied Andreas Lenz, MdB und Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestags, erklärte: „Die Absenkung der Lohnuntergrenze bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung.“ Der Mindestlohn werde dadurch nicht eingeschränkt. Zu begrüßen sei auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen aus der Dokumentationspflicht. „Das ist vor allem für die Landwirtschaft ein wichtiges Signal“, so Lenz.

Noch weiterer Korrekturbedarf

Es gebe aber noch weiterhin Korrekturbedarf, so die MU. Auch hier werde die CSU nicht locker lassen, versprach Michelbach. Notwendig sei etwa die Abschaffung oder zumindest weitestgehende Entbürokratisierung und Vereinfachung der Dokumentationspflichten bei geringfügig Beschäftigten. „Gerade bei Minijobs stehen Aufwand und Ertrag bei der Aufzeichnung in keinem sinnvollen Verhältnis. Die Dokumentationspflicht ist überflüssig, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich Arbeitszeit und Stundenlohn eindeutig ergeben“, betonte Michelbach.

Auch Praktikanten sollten aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgenommen werden: „Unseren ehrenamtlich Tätigen dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden“, forderte ergänzend Lenz. Darüber hinaus betonte Lenz unter Verweis auf einen kürzlich erfolgten Beschluss des MU-Landesvorstands: „Mittel- und langfristig muss es auch das Ziel sein, das Arbeitszeitgesetz praxistauglich auszugestalten.“ Die tägliche 10-Stunden-Grenze sei gerade bei saisonalen Spitzenzeiten zu starr. Flexibilität müsse belohnt und nicht verhindert werden. Dabei biete gerade die europäische Richtlinie, die eine wöchentliche Höchstarbeitsdauer von 48 Stunden vorsieht, durchaus Möglichkeiten.