Stolperstein ist kein Gedenkstein
Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Mit dieser Aussage rechtfertigt die Stadt München ein Verbot für Stolpersteine - und bekommt Recht vom Verwaltungsgericht.
München

Stolperstein ist kein Gedenkstein

Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Mit dieser Aussage rechtfertigt die Stadt München ein Verbot für Stolpersteine - und bekommt Recht vom Verwaltungsgericht.

Niederlage für die Befürworter von Stolpersteinen in München: Das Verwaltungsgericht hat die Klage dreier Männer abgewiesen, die mit den goldenen Steinen in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten. Sie wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen und pochten auf ein Sondernutzungsrecht. Die Stadt München hat sich offiziell gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden (der Bayernkurier berichtete). Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Die Kläger wenden sich gegen den Bescheid, der das Verlegen der goldfarbenen Gedenksteine auf öffentlichen Straßen ablehnt.

Kein Recht auf ein bestimmtes Gedenken

Die Kammer war aber der Überzeugung, dass es sich bei der Verlegung nicht um eine Sondernutzung handele, sondern dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das Verwaltungsgericht sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt – und welche nicht. Sie habe „das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Art und Weise ein namentliches, dezentrales Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Raum“ stattfinden solle. Der Münchner Stadtrat hatte Stolpersteine als Form des Gedenkens abgelehnt.

Die Kläger wollen sich mit dem Urteil aber möglicherweise nicht zufrieden geben. Anwalt Hannes Hartung kündigte an, die Urteilsbegründung genau lesen zu wollen – und dann eventuell in Berufung zu gehen.

(dpa/AS)