Mit dem Landesbetreuungsgeld haben bayerische Eltern die Freiheit, selbst zu entscheiden, wer ihr Kind erziehen soll. Foto: imago/wolterfoto
Betreuungsgeld in Bayern

„Alle Eltern profitieren“

In einer außerplanmäßigen Sitzung hat das bayerische Kabinett die Einführung des Landesbetreuungsgeldes beschlossen. Bereits im Juli, als das Betreuungsgeld des Bundes durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden war, hatte Ministerpräsident Horst Seehofer angekündigt, dass Eltern in Bayern weiterhin diese Unterstützung erhalten sollen.

Eingeführt im Dezember 2012, als „Herdprämie“ verunglimpft und vom Bundesverfassungsgericht im Juli diesen Jahres aus rein formalen Gründen gekippt: Das Betreuungsgeld für Kinder zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr, die von ihren Eltern zuhause betreut wurden anstatt in einer öffentlichen Einrichtung, gab so manchen Anlass zur Diskussion.

Besonders SPD und Grüne waren der Ansicht, die Sozialleistung für Familien würden die falschen Anreize setzen. Kinder im jungen Alter würden von Bildungsangeboten ferngehalten und bei Kindern mit Migrationshintergrund würde eine fehlende öffentliche Betreuung zu starken Defiziten bei der deutschen Sprache führen. Zudem würde das Betreuungsgeld gerade gut ausgebildete Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten.

Was dafür spricht

Die Eltern haben mit ihrem großen Zuspruch jedoch bewiesen, dass sie Wert auf die Wahlfreiheit legen, ob sie ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selber betreuen oder nicht. In vielen Fällen ist das Betreuungsgeld bei dieser Entscheidung zumindest eine kleine Unterstützung gewesen. Viele Eltern, darunter auch gut ausgebildete Frauen, wollen ihren Kindern in den ersten Lebensjahren als Bezugsperson zur Verfügung stehen. Zumal Studien bewiesen haben, dass das Urvertrauen von Kindern gerade in dieser Anfangsphase des Lebens gefestigt wird. Ob man zwei- oder dreijährigen Kindern überhaupt größere Bildungsangebote anbieten muss, darüber wird ebenso gestritten, wie über die emotionalen Schäden, die ein zu früh in der Krippe „geparktes“ Kind erleiden kann. Denn wie immer gilt der Grundsatz, dass Kinder verschieden sind sowie verschiedene Fähigkeiten und Bedürfnisse haben. Nebenbei: Es gibt genügend Migrantenkinder, die auch ohne Kinderkrippe Deutsch gelernt haben oder es später im Kindergarten noch lernen.

Den Worten folgten Taten

Bereits im Juli, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Betreuungsgeld ausschließlich wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Sache kippte, stellte Ministerpräsident Horst Seehofer klar: Bayerns Familien sollen auch weiterhin diese Unterstützung erhalten und so bei der Betreuung ihrer Kinder die volle Wahlfreiheit haben. Über 73 Prozent der Familien im Freistaat bezogen zu diesem Zeitpunkt das Betreuungsgeld des Bundes.

Nun hat der bayerische Ministerrat auf Vorschlag von Familienministerin Emilia Müller einen Entwurf für ein Bayerisches Betreuungsgeldgesetzes gebilligt.

Familienpolitik muss verlässlich sein. Mit dem Bayerischen Betreuungsgeld erhalten Bayerns Familien auch weiterhin echte Wahlfreiheit. Es ist und bleibt ihre Entscheidung, ob sie die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst, privat oder mit einem Krippenplatz organisieren möchten. Diese Entscheidungsfreiheit unterstützen wir künftig mit dem Bayerischen Betreuungsgeld.

Emilia Müller

Nahtloser Übergang

Eltern, die bereits das Betreuungsgeld des Bundes bezogen, sicherte die Familienministerin einen nahtlosen Übergang zum neuen Betreuungsgeld zu. Denn viele Familien hätten zum Zeitpunkt des Urteils aus Karlsruhe fest mit dem Geld gerechnet.

Horst Seehofer hat Wort gehalten! Bayern lässt die Familien nicht im Regen stehen. Eltern wollen selber entscheiden, wie sie Familie und Beruf am besten organisieren und schätzen zurecht das Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld steigert den gesellschaftlichen Stellenwert von Familien und stärkt Frauen, die flexible Lösungen benötigen.

Angelika Niebler, MdEP, Landesvorsitzende der Frauen-Union Bayern

Nach dem Gesetzentwurf erhalten Eltern das Bayerische Betreuungsgeld im Anschluss an das Elterngeld, grundsätzlich also ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Es beträgt 150 Euro monatlich für längstens 22 Monate, die Höhe der Leistung bleibt also gleich. Zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf das Betreuungsgeld ist, dass Eltern keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, der vom Freistaat Bayern gefördert wird.

Emilia Müller verwies noch einmal auf die Wahlfreiheit, die Eltern in Bayern damit haben: „Alle Eltern profitieren. Eltern, die sich für die Krippe oder Tagesmutter entscheiden, kommt die enorme öffentliche Förderung dieses Betreuungsplatzes zu Gute. Die anderen Eltern profitieren vom Betreuungsgeld.“

Als eine Voraussetzung für den Bezug des Betreuungsgeldes soll künftig die Durchführung der altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung sein. „Wir nutzen unsere Familienleistungen, um Eltern an die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung zu erinnern. Beim Betreuungsgeld müssen die Eltern dies künftig ebenso belegen wie schon heute bei der Anmeldung für die Krippe oder beim Landeserziehungsgeld“, erläuterte die Ministerin. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Eltern bereits 12 Monate vor Beantragung des Betreuungsgeldes in Bayern wohnhaft sein müssen.

Bevor der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird, erhalten die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ich freue mich, dass wir das erfolgreiche Modell des Betreuungsgeldes in Bayern weiterführen können. Damit sichern wir einerseits einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung, von der im zweiten Quartal 2015 knapp 116.000 Leistungsbezieher Gebrauch gemacht haben. Andererseits wird das Betreuungsgeld mit einer Rückwirkung bis zum 1. Januar 2015 ausbezahlt. Hiervon profitieren etwa 40.000 Eltern. Mit dem bayerischen Modell werden wir Bayerns Eltern auch weiterhin eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder garantieren.

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL, Vorsitzende der CSU-Familienkommission