Kerstin Schreyer ist bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales. (Foto: StMAS/Eleana Hegerich)
Soziales

Millionenhilfe für Familien

Bereits 500 Millionen Euro Unterstützung erhielten bayerische Eltern durch das Familiengeld des Freistaats. Mit einer Gesetzesänderung wird jetzt verhindert, dass die Zahlungen mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden.

Seit acht Monaten gibt es in Bayern das Familiengeld und in dieser Zeit sind bereits 500 Millionen Euro ausgezahlt worden. „Das Bayerische Familiengeld ist ein Erfolgsmodell“, sagt Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer. „Wir stärken junge Familien finanziell und bieten ihnen eine echte Wahlfreiheit. Unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Betreuung profitieren alle Eltern in Bayern.“

Unterstützung für alle Familien

Damit wirklich alle Familien von dieser Leistung profitieren, hat jetzt der Bayerische Landtag der Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes zugestimmt. Durch eine Klarstellung im Gesetz wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Familiengeld nicht auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II („Hartz IV“) anzurechnen ist.„Damit hat der Landtag die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch alle sozial schwächeren Familien von ein- und zweijährigen Kindern in Bayern tatsächlich vom Familiengeld profitieren“, erläutert Ministerin Schreyer.

Nun muss der Bund handeln! Ich erwarte, dass die Hartz IV-Berechtigen bald ihre Nachzahlungen bekommen.

Kerstin Schreyer, bayerische Familienministerin

Seit einem Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 5. Februar 2019 werden die SGB II-Leistungen bereits ohne Anrechnung des Familiengeldes bewilligt. Weiter zurückliegende Bescheide werden nach dem aktuellen Beschluss des Bayerischen Landtags korrigiert. Nun können die Nachzahlungen von bisher gekürzten SGB II-Leistungen fließen. „Nun muss der Bund handeln! Ich erwarte, dass die Hartz IV-Berechtigen bald ihre Nachzahlungen bekommen“, sagt Bayerns Familienministerin.

250 Euro je Kind im Monat

Seit dem 1. September 2018 wird das Familiengeld für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Mit dem Familiengeld wurden das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich, unterstützt. Wer bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Fragen zum Familiengeld beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Nummer 0931/ 32 0909 29. Das Service Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr besetzt.