Bundesinnenminister Horst Seehofer. (Foto: Marko Priske/BK)
Migration

Wer lügt, verliert seinen Pass

Zuwanderern, die sich mit falschen Angaben die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben, soll diese bis zu zehn Jahre danach wieder aberkannt werden können. Mit diesem Gesetz folgt das Bundesinnenministerium einem Wunsch der Länder.

Wer über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen. Damit komme die Regierung auch einem dringenden Wunsch der Länder nach, sagte Staatssekretär Helmut Teichmann der Deutschen Presse-Agentur. Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

Aberkennung soll zeitnah erfolgen

Das Bundesinnenministerium hatte im vergangenen Jahr bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet. Allerdings kamen den Angaben zufolge nicht aus allen Ländern Rückmeldungen.

Gerichte hatten sich in den vergangenen 20 Jahren mehrfach mit Fällen von Menschen aus der Türkei beschäftigt, die ohne Papiere nach Deutschland gekommen waren und sich als Libanesen ausgegeben hatten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2008 in einem Urteil zu einem dieser Fälle festgestellt: „Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah.“ Demnach darf die Einbürgerung danach nicht mehr als „rechtswidriger Verwaltungsakt“, der aufgrund falscher Angaben oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden.

Zeitliche Begrenzung auf zehn Jahre

Im Bundesinnenministerium glaubt man, dass die Verlängerung der Frist auch deshalb etwas bewirken wird, weil einige Identitätstäuscher ihre wahre Herkunft wohl bewusst erst nach Ablauf von fünf Jahren preisgeben – etwa um Dokumente zu beschaffen, die für eine Eheschließung notwendig sind. Eine Rücknahme der Einbürgerung ganz ohne zeitliche Begrenzung wäre wohl kaum durchsetzbar: Das Prinzip des „Vertrauensschutzes“ soll gewährleisten, dass sich ein Bürger auf den Bestand eines von einer Behörde erlassenen Verwaltungsaktes verlassen kann.

Wenn es nach Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegangen wäre, hätte die Regierung schon früher über die Neuregelung entschieden. Doch nach Meinungsverschiedenheiten in der großen Koalition beschränkte man sich in der am 3. April vom Kabinett beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Passentzug für Doppelstaatler, die für eine Terrormiliz kämpfen.

Grenzkontrollen werden verlängert

Verlängert hat das Innenministerium die Kontrollen an der Grenze zu Österreich – und zwar um ein weiteres halbes Jahr. Die Bundesregierung hatte dies EU-Kommission in Brüssel am vergangenen Freitag mitgeteilt. Das Innenministerium begründete das damit, dass nach wie vor eine hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten festgestellt werde. Außerdem sei das „Migrationspotenzial“ über das östliche Mittelmeer und die sogenannte Balkanroute zuletzt wieder gewachsen.

Bundesinnenminister Seehofer (CSU) sagte, ein Verzicht auf Grenzkontrollen sei derzeit „aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen derzeit noch nicht vertretbar“.

Schon mehr als 1000 Zurückweisungen

Im Januar und Februar dieses Jahres gab es laut Bild am Sonntag an der deutsch-österreichischen Grenze bereits wieder rund 1000 Zurückweisungen wegen unerlaubter Einreise. Außerdem hätten die Fahnder 82 Schleuser erwischt. Im vergangenen Jahr habe die Bundespolizei an der Grenze insgesamt 1,98 Millionen Personen kontrolliert. Dabei seien ihr laut Bundesinnenministerium 12.522 Personen ins Netz gegangen, die die Behörden zur Fahndung ausgeschrieben hatten.

(dpa/BK)