Hurra, weniger Kita-Beitrag: Kinder in einer bayerischen Betreuungseinrichtung. (Foto: Imago/MITO)
Förderung

100 Euro pro Kindergartenkind

Die Staatsregierung kümmert sich um den Nachwuchs: Ab April sollen Eltern von 375.000 Kindergarten-Kindern einen monatlichen Zuschuss erhalten. In der Geburtshilfe bekommen Hebammen beim Berufsstart ab Herbst eine Niederlassungsprämie von 5000 Euro.

Eltern werden künftig während der gesamten Kindergartenzeit mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind finanziell entlastet. Das hat das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder beschlossen. Der Zuschuss wird über die Kommunen an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt. Bei den Eltern kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. Für Kinder, die in nichtkommunalen Kindertageseinrichtungen betreut werden, reicht die Kommune den Zuschuss an die jeweiligen Träger weiter.

Kindergarten-Zuschuss ab Anfang April

Die Auszahlung des Beitragszuschusses soll frühestmöglich starten. Geplant ist die Entlastung der Eltern mit Wirkung ab 1. April des nächsten Jahres. Von dieser staatlichen Leistung sollen somit Eltern von derzeit rund 375.000 Kindern profitieren. Die Mehrkosten dieser finanziellen Entlastung der Eltern betragen im Jahr 2019 bei Auszahlung ab dem geplanten Zeitpunkt circa 210 Millionen Euro. Im Jahr 2020 betragen die Mehrkosten rund 290 Millionen Euro.

Bayern ist Familienland Nummer 1.

Thomas Huber, Landtagsabgeordneter

Das Familienministerium wurde beauftragt, umgehend die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Ziel ist, sie zusammen mit dem nächsten Doppelhaushalt umzusetzen. Die CSU-Fraktion im Landtag begrüßt die Entscheidung. „Damit entlasten wir die Familien bei den Kosten für die Kinderbetreuung spürbar“, sagt Thomas Huber, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie. Zusammen mit dem Bayerischen Familiengeld sei „das ein starkes Signal und eine große Wertschätzung für die Familien in Bayern“.

Hilfe für die Geburtshilfe

Söders Ministerrat hat zudem ein Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie beschlossen. Mit der Prämie in Höhe von 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in den Beruf erleichtert werden. Das Ziel der Staatsregierung ist, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Die Auszahlung der Prämie ist zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen. Die Prämie wird landesweit ausgezahlt – im ländlichen Raum ebenso wie in den Ballungsräumen, da dort gleichermaßen der Bedarf an Hebammenhilfe gestiegen ist.

Mit dem Gründerpaket für Hebammen schafft die Staatsregierung einen weiteren Baustein für eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen. Bereits im Mai 2018 hatte das Kabinett den Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro als Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe beschlossen.

(BK)