Ende Juli eröffneten Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann das Landesamt für Asyl und Rückführung in Manching (Foto: Imago/Michael Trammer)
Zuwanderung

Der Bayerische Asylplan wirkt

Im ersten Halbjahr 2018 wurden in Bayern nur noch 11.000 Asylanträge gestellt - deutlich weniger als in den Vorjahren. Für die Staatsregierung zeigt dies, dass im Freistaat in der Zuwanderungspolitik geordnete Verhältnisse herrschen.

Die Zahl der Asylanträge in Bayern ist deutlich zurückgegangen. Dies teilte Innenminister Joachim Herrmann am Dienstag im Kabinett mit. Im ersten Halbjahr 2018 wurden demnach 11.000 Asylanträge gestellt. Als Vergleich nannte Herrmann das Gesamtjahr 2016: Damals seien insgesamt 82.000 Asylanträge verzeichnet worden. Zudem habe man aktuell den niedrigsten Stand an untergebrachten Asylbewerbern seit drei Jahren, berichtete der Innenminister. All das zeige: „In Bayern haben wir bei der Asylpolitik geordnete Verhältnisse.“

Unser Ziel ist und bleibt die richtige Balance aus Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

Für Ministerpräsident Markus Söder ist die rückläufige Zahl von Asylanträgen ein Erfolg des Bayerischen Asylplans: „Mit unserer bayerischen Grenzpolizei, dem Landesamt für Asyl und Rückführungen sowie den Anker-Zentren schrecken wir Schlepper und Schleuser ab und verkürzen die Dauer von Asylverfahren.“ Den Asylplan hatte die Staatsregierung Anfang Juni dieses Jahres beschlossen.

Integration und Abschiebungen

„Unser Ziel ist und bleibt die richtige Balance aus Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik“, ergänzte Ministerpräsident Söder. „Wer schutzberechtigt ist, der bekommt in Bayern bessere Startchancen als anderswo. Wer aber Straftaten begeht oder gar gewalttätig wird, der muss unser Land schnellstmöglich verlassen.“

Folgende Maßnahmen aus dem Bayerischen Asylplan wurden bereits realisiert:

  • ANKER-Einrichtungen: Bayern hat zum 1. August 2018 für alle neu ankommenden Asylbewerber in jedem Regierungsbezirk eine ANKER-Einrichtung geschaffen. Das Ziel sind noch schnellere und effektivere Asylverfahren, damit schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens besteht. Wird ein Asylbewerber anerkannt, kann so rasch wie möglich mit der Integration begonnen werden. Wird er abgelehnt, muss die Rückführung so schnell wie möglich durchgesetzt werden.
  • Sachleistungen statt Geldtransfers: Alle Regierungen wurden angewiesen, das Sachleistungsprinzip in ihrem Bereich konsequent auszuweiten. In den ANKER-Einrichtungen kann aktuell bis zu 75 Prozent des Bedarfs mit Sachleistungen gedeckt werden. Der Anteil von Geldleistungen soll noch weiter verringert werden, indem in ANKER-Einrichtungen zukünftig W-LAN-Netze als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende des Jahres sollen außerdem alle ANKER-Einrichtungen den Bedarf „Verkehr“ mit der Ausgabe von ÖPNV-Fahrkarten decken.
  • Ausbau des Sicherheitsdienstes in Asylbewerbereinrichtungen: Seit Anfang des Jahres wurden in den Unterkünften die dort tätigen privaten Sicherheitsdienste um rund 60 zusätzliche Stellen aufgestockt. Den Regierungen wurden außerdem weitere Haushaltsmittel zugewiesen, damit die Präsenz der Sicherheitsdienste, wenn nötig, nochmals erhöht werden kann.
  • Zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber: Wie im Bayerischen Asylplan beschlossen, werden in Bayern zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen. Das Ziel: 5.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde dafür auf der Bayerischen Integrationskonferenz am 9. Juli 2018 eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
  • Gleichgewicht zwischen Integration und Ordnung: Ausreisepflichtige müssen das Land verlassen. Sie haben deshalb nach geltender Rechtslage nur eingeschränkt Zugang zum regulären Arbeitsmarkt. Die Erteilung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungserlaubnis steht grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörden. Wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Gewinnung von Pflegekräften ermöglicht Bayern seit Ende August Asylbewerbern, ihre schulische Pflegehelferausbildung auch nach Ablehnung eines Asylantrags weiterzuführen, wenn eine qualifizierte Berufsausbildung anschlussfähig ist. Darüber hinaus können bei der Einzelfallentscheidung besondere Integrationsleistungen gewürdigt werden.
  • Bayerisches Rückkehrprogramm: Das neue Bayerische Rückkehrprogramm schafft gezielt Anreize, um die Zahl der freiwilligen Ausreisen weiter zu erhöhen. Eine Förderrichtlinie ist bereits erarbeitet. Das im Bayerischen Asylplan vorgesehene ‚Rückführungsprogramm für Afrika‘ wurde in der Richtlinie durch entsprechende Sonderregelungen für eine freiwillige Rückkehr nach Afrika umgesetzt.
  • Zusätzliche Abschiebungshaftplätze: Bayern schafft zusätzliche Abschiebungshaftplätze, damit sich Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung nicht entziehen können. Aktuell stehen 131 Abschiebungshaftplätze zur Verfügung. Auf dem Gelände des Flughafens München entsteht nun kurzfristig eine weitere Abschiebungshafteinrichtung.
  • Bayerische Abschiebungsflüge: Bayern setzt die Ausreisepflicht auch mit eigenen Bayerischen Abschiebungsflügen durch. Ein erster bayerischer Sammelabschiebungsflug in die Ukraine ist am 21. August 2018 gestartet. Für die Begleitung stehen derzeit rund 30 geschulte Beamtinnen und Beamte der Landespolizei zur Verfügung. Bis Jahresende sollen es rund 100 sein.
  • Task-Force zur Rückführung von Gewalttätern und Randalierern: Wer gewalttätig wird oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt. Um Randalierer und Gewalttäter beschleunigt zurückzuführen, hat das Bayerische Landesamt für Asyl zum 1. August 2018 eine spezielle Task-Force gegründet.
  • Bayerische Grenzpolizei: Anfang Juli 2018 wurde die Bayerische Grenzpolizei gegründet. Bis 2023 soll sie von derzeit rund 500 Stellen auf insgesamt 1.000 Stellen anwachsen. Zusätzlich wird die Sachausstattung der Fahnder weiter optimiert.