Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). (Foto: Imago/Zuma Press)
Polizei

„Niemand wird grundlos weggesperrt“

Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besser Datenschutz - Innenminister Joachim Herrmann erklärt, warum das neue Polizeiaufgabengesetz notwendig ist. Den Gegnern wirft er vor, mit falschen Behauptungen die Bürger bewusst irrezuführen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wirft den Gegnern des Polizeiaufgabengesetzes vor, mit falschen Behauptungen das Vorhaben der Staatsregierung zu skandalisieren und die Sicherheit der Bürger zu gefährden. „Es ist blanker Unsinn, dass wir die Bayerische Polizei in eine Geheimpolizei und den Freistaat in einen Überwachungsstaat umbauen wollen. Das zu behaupten ist billige Stimmungsmache“, kritisiert Herrmann. „Offenbar versuchen sich hier einige, auf Kosten der Wahrheit zu profilieren.“

Kein rechtschaffener Bürger muss sich vor der Bayerischen Polizei fürchten.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Dass von den Gegnern des Gesetzes unberechtigte Befürchtungen geschürt würden, ist nach Herrmanns Worten unverantwortlich. Das sei keine seriöse Politik, sondern reine Polemik. „Kein rechtschaffener Bürger muss sich vor der Bayerischen Polizei fürchten“, macht der Innenminister deutlich. „Niemand wird beispielsweise einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden, wie derzeit so manche Gruppierungen wider besseren Wissens behaupten“, stellt Herrmann klar. „Für die Bayerische Polizei werden auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln gelten, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind.“

Bündnis mit Gewalttätern

Herrmann nennt es bezeichnend, dass sich unter den Mitgliedsorganisationen des sogenannten ‚#noPAG-Bündnisses‘, das am Donnerstag zu einer Demonstration in München aufgerufen hatte, auch extremistische Organisationen befänden, die teilweise Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen pflegten oder selbst dem autonomen Spektrum angehörten.

Besonders entlarvend für die bewusste Irreführung und Desinformation sei die Diskussion über den Einsatz von Handgranaten, sagt Herrmann. Hier werde der Eindruck erweckt, zukünftig werde jede Streifenwagenbesatzung damit ausgestattet. „Der Einsatz von Handgranaten ist seit 1978 im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz für Spezialeinheiten vorgesehen, etwa um Türen zu öffnen“, erläutert der Minister. „Neu ist, dass Spezialeinheiten dann auch andere Explosivmittel einsetzen dürfen, um in Gebäude einzudringen, in denen sich wie in Paris oder Brüssel schwer bewaffnete Terroristen verschanzen.“

Die Polizei braucht Tatsachen

Auch der Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ sei auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 bereits im Juli 2017 ins Polizeiaufgabengesetz aufgenommen worden, sagt Herrmann. „Damals hat auch die SPD im Bayerischen Landtag nicht dagegen gestimmt, inszeniert jetzt aber ein unsägliches Gezeter, um auf der künstlichen Empörungswelle mitzuschwimmen“, kritisiert der Minister. Herrmann stellt auch klar, dass ‚drohende Gefahr‘ nicht bedeute, dass kein Verdacht mehr vorliegen müsse. Im Gegenteil: „Eine drohende Gefahr liegt dann vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf diese Rechtsgüter haben können.“

Darum ist das PAG wichtig für Bayerns Sicherheit

Es kann nicht sein, dass die Polizei hinter den Möglichkeiten von Kriminellen zurückbleibt. Wenn Bayern die Polizei mit den notwendigen Mitteln ausstatten, hat das nichts mit einem Überwachungsstaat gemeinsam. Terroristen und Schwerkriminelle nutzen beispielsweise Smartphones mit Cloud-Speichern. Es darf nicht sein, dass sie damit unbemerkt agieren können. Selbstverständlich hält sich die Polizei bei allen Maßnahmen an die rechtsstaatlichen Vorgaben des Grundgesetzes, einfacher Gesetze und an die Gerichte.

Spekulationen um den Begriff der „drohenden Gefahr“ sind irreführend! Diese Kategorie ist bereits seit 2017 im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz verankert. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht schon im April 2016 über diese Kategorie geurteilt. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ ermöglicht kein verdachtsunabhängiges Eingreifen der Polizei. Vielmehr liegt eine „drohende Gefahr“ vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind.

Bürgerrechte werden nicht ausgehöhlt – Bürgerrechte werden gestärkt! Besonders schutzbedürftige Daten werden besonders geschützt. Daten aus Abhörmaßnahmen werden künftig vorab durch eine unabhängige Stelle auf Betroffenheit des absoluten Privatlebens geprüft. Eine unabhängige Datenprüfstelle leistet Gewähr dafür, dass höchstpersönliche Daten weder ausgewertet noch verwertet werden. Es gilt: Daten aus dem höchstpersönlichen, privaten Bereich sind absolut tabu.

Das bayerische Innenministerium hat auf der Seite www.pag.bayern.de weitere umfangreiche Informationen zum Polizeiaufgabengesetz zusammengestellt.