Partner für Pflege-Fragen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen gründliche Beratung über Pflegebedarf und -leistungen. Dafür sollen auf Landkreisebene zentrale Beratungsstellen eingerichtet werden, schlägt Josef Mederer vor, der Präsident des Bayerischen Bezirketags.
Bezirketag

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Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen gründliche Beratung über Pflegebedarf und -leistungen. Dafür sollen auf Landkreisebene zentrale Beratungsstellen eingerichtet werden, schlägt Josef Mederer vor, der Präsident des Bayerischen Bezirketags.

In allen bayerischen Landkreisen sollen zu Beratungszwecken Pflege-Stützpunkte eingerichtet werden. Das fordert der Präsident des Bayerischen Bezirkstags, Josef Mederer, unmittelbar vor der Tagung des Hauptausschusses am 1. März in Kloster Seeon. Denn für die hilfebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sei es wichtig, dass es im Bedarfsfall eine zentrale Stelle gebe, die als Ansprechpartner für alle zu klärenden Fragen zur Verfügung stehe.

Pflegeberatung durch die Landkreise

Die Menschen, so Mederer, bräuchten eine „umfassende, flächendeckende, bürgernahe Beratung“. Die avisierten Pflegestützpunkte, in denen dann alle beteiligten Leistungsträger einschließlich der Krankenkassen zusammenarbeiten werden, sollen solch unabhängige Beratung sicherstellen. Sie sollen alle Hilfs- und Unterstützungsangebote für die wohnortnahe Versorgung koordinieren und den Pflegebedürftigen bei der Inanspruchnahme von Leistungen Unterstützung bieten.

Bislang gibt es in 71 bayerischen Landkreisen und 25 kreisfreien Städte lediglich neun zentrale und kostenlose Pflege-Beratungszentren. Bis vor kurzem wurde Pflegeberatung für Betroffene und deren Angehörige dezentral und abgegrenzt nach Zuständigkeitsbereichen geleistet – von einer Vielzahl von Stellen der Sozialhilfe, der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege oder der Pflegekassen.

Weil für die sogenannte „ambulante Hilfe zur Pflege“ zuständig, haben bisher Landkreise und kreisfreie Städte einen Teil solcher Beratung übernommen. Ab dem 1. März 2018 wechselt allerdings die Zuständigkeit für „ambulante Hilfe zur Pflege“ an die Bezirke. Diese jedoch sind auf die neue Beratungsaufgabe noch unzureichend vorbereitet. Bis Ende 2018 werden sie darum Landkreise und kreisfreie Städte weiter für solche Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Danach könnten zentrale Pflegestützpunkte auf Landkreisebene die Aufgabe übernehmen.

Bayerns Pflegeheime personell gut aufgestellt

Die Personalausstattung bayerischer Pflegeheime ist im bundesweiten Vergleich besonders gut, betont Mederer. Möglich gemacht habe das die Landespflegesatzkommission mit nun schon zwei Vollerhebungen der Pflegegrade aller Bewohner in bayerischen Pflegeheimen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen konnten die Personalschlüssel in den einzelnen Pflegegraden angepasst und eine situationsgerechte Personalausstattung möglich gemacht werden, so der Präsident des Bayerischen Bezirketags. Das soll so bleiben: Am 30. September 2018 wird die nächste derartige Erhebung zur Überprüfung der Personalausstattung stattfinden.