„Kein Mehr an Zuwanderung“
Einigung beim Streit um Familiennachzug von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus: Bis zum 31. Juli soll der Nachzug ausgesetzt bleiben, anschließend soll er auf 1000 Personen pro Monat begrenzt werden. Die geltende Härtefallregel bleibt.
Familiennachzug

„Kein Mehr an Zuwanderung“

Einigung beim Streit um Familiennachzug von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus: Bis zum 31. Juli soll der Nachzug ausgesetzt bleiben, anschließend soll er auf 1000 Personen pro Monat begrenzt werden. Die geltende Härtefallregel bleibt.

„Die CSU hat Wort gehalten.“ Mit diesen Worten begrüßte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer den Kompromiss bei der Neureglung des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. „Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bleibt weiter ausgesetzt und wird abgeschafft.“ Scheuer weiter: „Ab 1. August gibt es keinen generellen Anspruch mehr auf Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus.“

Neue Härtefallreglungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gibt es nicht.

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag

„Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft“, betonte auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und sprach von einem wichtigen Schritt zur weiteren Begrenzung der Zuwanderung. „Neue Härtefallreglungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gibt es nicht.“ Dobrindt weiter: „Wir dürfen die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordern. Gerade deswegen war es wichtig, jetzt auch den Familiennachzug zu begrenzen.“

Max. 1000 Personen pro Monat

Und so sieht die neue Regelung aus, die am 17. März in Kraft treten wird: Bis zum 31. Juli soll der Nachzug ausgesetzt bleiben, anschließend soll er auf 1000 Personen pro Monat begrenzt werden. „So wie im Sondierungspapier mit der SPD vereinbart, können dann nur noch maximal 1.000 Personen pro Monat im Rahmen der vereinbarten Gesamtzahl nachkommen − Ehegatten und minderjährige Kinder,” erklärte Scheuer.

Da Deutschland künftig insgesamt 1000 Flüchtlinge weniger aus Griechenland und Italien übernehmen wird, machte der CSU-Generalsekretär deutlich: „Es gibt also kein Mehr an Zuwanderung.“ Auch nicht durch eine Härtefallregelung. Hier gelte die bestehende Regelung für einige wenige Fälle im Jahr einfach weiter. Insofern habe man jetzt „eine bessere Steuerung und Ordnung mit begrenzender Wirkung“ erreicht.

Nur einige wenige Härtefälle

Mit diesem Kompromiss, der zuletzt unter anderem zwischen den Fraktionsspitzen vereinbart worden war, haben Union und SPD ein zentrales Streitthema ihrer Koalitionsverhandlungen abgeräumt. Dies geschah unter Zeitdruck, weil die aktuelle Regelung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus – sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – am 16. März ausläuft. Schon am Donnerstag soll der Bundestag über die nun erzielte Einigung abstimmen.

Ab 1. August gibt es keinen generellen Anspruch mehr auf Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus.

Andreas Scheuer, CSU-Generalsekretär

Bereits in ihren Sondierungsgesprächen hatten Union und SPD vereinbart, den Familiennachzug anschließend auf 1000 Menschen pro Monat zu begrenzen. Die SPD hatte angekündigt, bei den Koalitionsverhandlungen eine weitergehende Härtefallregelung erreichen zu wollen, die zusätzlichen Angehörigen den Weg nach Deutschland ermöglichen soll.

Nun soll die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Härtefallregelung auch für subsidiär Geschützte weiterhin greifen. 2017 wurde dadurch weniger als 100 subsidiär Geschützten der Familiennachzug erlaubt. Bei dieser Größenordnung soll es auch künftig bleiben.

Steht die Große Koalition am Wochenende?

Union und SPD werden nun ihre Koalitionsverhandlungen fortsetzen und unter Umständen schon am kommenden Wochenende abschließen – sollte dies nicht gelingen, sind zwei Tage Puffer eingeplant. (dpa/BK/H.M.)