Selfie im Auto: Solange die junge Fahrerin steht, darf sie sich fotografieren. Künftig aber nicht mehr, sobald sie den Wagen startet. (Foto: Imago/R.Kremming)
Straßenverkehr

Finger weg vom Handy

Der Bundesrat beschließt neue Regeln für den Straßenverkehr: Auto- und Radfahrer dürfen keine Handies, Smartphones, Tablets und andere elektronischen Geräte benutzen, die nicht fest an oder in ihrem Gefährt installiert sind

Mit seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat höhere Strafen für die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderer elektronischer Geräte im Auto beschlossen. Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wird von 60 auf 100 Euro erhöht. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von bis zu 200 Euro. Zudem wird das Handyverbot verschärft, so dass Tablets, E-Book-Reader und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet im sogenannten hand-held-Betrieb eindeutig darunter fallen. Videobrillen werden explizit verboten. Die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sogenannter Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen werden dagegen erlaubt.

Finger weg vom Handy. Denn Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken.

Alexander Dobrindt, Verkehrsminister

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet die Gesetzesnovelle: „Wer am Steuer aufs Handy schaut, ist im Blindflug unterwegs und gefährdet damit sich und andere. Künftig gelten dafür härtere Bußgelder. Es gilt: am Steuer Finger weg vom Handy. Denn Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken.“ Die Geldbußen für das Bedienen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt gelten künftig auch für Radfahrer: Wer auf dem Velo mit Handy oder anderen Geräten in Betrieb erwischt wird, muss 55 Euro bezahlen.

Gesicht zeigen ist Pflicht

Außerdem hat die Länderkammer ein weit reichendes Verhüllungsverbot im Straßenverkehr beschlossen. Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist künftig verboten. Einen Verstoß gegen die Vorschrift nimmt der Gesetzgeber dabei als vorsätzlich an und bestraft ihn mit 60 Euro. Ziel der Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung ist laut Dobrindt die Gewährleistung einer effektiven – heute vermehrt automatisierten – Verkehrsüberwachung durch Feststellbarkeit der Identität des Kraftfahrzeugführers. Das Rechtsstaatsprinzip gebiete, „dass nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann“. Dies setze voraus, dass er auch identifiziert werden kann, was erschwert wird, wenn ausschlaggebende Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.

Hüte, Kappen, Bärte, Brillen sind weiterhin erlaubt

Nicht verboten sind nach der Gesetzesnovelle: reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, also Hüte, Kappen, Kopftücher, sowie Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck, also Tätowierungen, Piercings, Karnevals- oder Faschingsschminke, optische Brillen und Sonnenbrille, die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer. Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.

Beschlossen hat der Bundesrat auch die massive Erhöhung der Bussgelder, wenn Autofahrer nach Unfällen im Stau keine Rettungsgasse für Hilfskräfte bilden. „Es verstreicht regelmäßig wertvolle Zeit, um das Leben von Unfallopfern zu retten“, kritisierte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Die Bußgelder steigen nun von bisher 20 auf bis zu 320 Euro.