Bayern will die Sicherheitswacht ausbauen. (Archivbild: Stmi/fkn)
Herrmann

Ausbau der Sicherheitswacht

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt den deutlichen Ausbau der Bayerischen Sicherheitswacht an. Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen und Verbrechen vorzubeugen.

„Damit werden wir Bayern noch sicherer machen“, sagt Herrmann zu seinen Plänen, die Sicherheitswacht auszubauen. Die Wacht steigere das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung und helfe gemeinsam mit der Polizei, Vandalismus und Ordnungsstörungen vorzubeugen.

Hilfe für die Polizei

Zudem helfen die Beobachtungen der Sicherheitswacht der Polizei oftmals, Straftaten wie etwa Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen aufzuklären. Das sind zwar keine schwerwiegenden Delikte. Ihre Verhinderung ist allerdings wichtig, wie sich aus der „Broken Window“-Theorie (Zerbrochenes Fenster) ergibt, die seit dem Silvesterabend von Köln mit hunderten sexuellen Übergriffen bundesweit bekannt wurde. Sie beschreibt, wie ein vergleichsweise harmloses Ereignis, beispielsweise ein zerbrochenes Fenster in einem leer stehenden Haus, später zum Niedergang des Stadtviertels und der Entstehung von Kriminalität führen kann. In der Polizeitaktik wurde sie in den 90er Jahren in New York erfolgreich zur „Null Toleranz-Strategie“ entwickelt: Wer schon frühzeitig kleinen Delikten und Ordnungswidrigkeiten vorbeugt, riskiert später weniger schwere Verbrechen. Wehret den Anfängen, könnte man auch sagen.

Herrmann bietet deshalb allen Kommunen in Bayern an, die Einführung der Sicherheitswacht zu prüfen. „Unsere Sicherheitswacht ist die ideale Einrichtung, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl einsetzen wollen“, sagt der Innenminister.

Unsere Sicherheitswachtkollegen sind weder Hilfspolizei noch Bürgerwehr.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Um die Bayerische Sicherheitswacht noch attraktiver zu machen und möglichst viele Bürger dafür zu gewinnen, setzt Herrmann auf Verbesserungen. Das Höchstalter wurde von 65 auf 67 Jahre angehoben. Außerdem können Interessenten nun bis zum 62. Lebensjahr der Sicherheitswacht beitreten, statt wie bisher nur bis zum 60. Lebensjahr. Darüber hinaus wurde die monatliche Mindesteinsatzzeit von 15 auf fünf Stunden reduziert. Das erhöhe die Flexibilität.

Bessere Aus- und Fortbildung

Doch auch die Aus- und Fortbildung soll besser werden. Die Grundlage dafür hat eine bayernweite Arbeitsgruppe der Bayerischen Polizei erarbeitet, bei der die Sicherheitswachtangehörigen in Workshops eingebunden wurden. Künftig sollen die Sicherheitswachtstreifen laut Herrmann mit einheitlichen Jacken ausgestattet werden, die sich an der Uniform der Bayerischen Polizei orientieren.

Auch die Ausrüstung der Sicherheitswacht soll verbessert werden, unter anderem mit einer modernen Hörsprechgarnitur für das Funkgerät. Darüber hinaus werde derzeit die Einrichtung von präsidiumsübergreifenden Aus- und Fortbildungsverbünden geprüft, um Sicherheitswachtstreifen noch besser auf den Einsatz vorzubereiten.

Aufgaben der Wacht

Aktuell besteht die Bayerische Sicherheitswacht aus 108 Sicherheitswachten in 131 Gemeinden mit 870 Sicherheitswachtangehörigen, davon 302 Frauen. Die Sicherheitswachtstreifen sind vor allem auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Fußgängerzonen und in Parks unterwegs. Erfahrene Polizistinnen und Polizisten der örtlichen Polizeidienststelle übernehmen deren Aus- und Fortbildung. Auch wird von der Polizei koordiniert, wann und wo die Sicherheitswacht auf Streife geht. „Unsere Sicherheitswachtkollegen sind dabei weder Hilfspolizei noch Bürgerwehr“, sagt Herrmann. „Vielmehr sollen sie bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, die dann unverzüglich einschreitet.“ Selbst eingreifen sollen die Angehörigen der Sicherheitswacht nur im Ausnahmefall, beispielsweise um in Not geratenen Menschen zu helfen.

Die Bayerische Sicherheitswacht

wurde im April 1994 ins Leben gerufen und nach einem erfolgreichen Pilotversuch 1997 dauerhaft eingerichtet. Seit 2010 können auch in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern staatliche Sicherheitswachten eingeführt werden.

(PM/BK)