Bayern zieht Klage zurück
Im Jahr 2013 hat der Freistaat gemeinsam mit Hessen gegen den Länderfinanzausgleich geklagt. Jetzt hat die Staatsregierung entschieden, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Grund ist die erzielte Neuordnung der Bund-Länderfinanzen.
Länderfinanzen

Bayern zieht Klage zurück

Im Jahr 2013 hat der Freistaat gemeinsam mit Hessen gegen den Länderfinanzausgleich geklagt. Jetzt hat die Staatsregierung entschieden, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Grund ist die erzielte Neuordnung der Bund-Länderfinanzen.

Bayern und Hessen ziehen ihre gemeinsame Klage gegen den Länderfinanzausgleich zurück. Das haben die Kabinette beider Länder beschlossen. Bayern und Hessen hatten aufgrund der Schieflage des Ausgleichssystems im Frühjahr 2013 gemeinsam Klage erhoben, um eine Überprüfung des Länderfinanzausgleichs durch das Bundesverfassungsgericht zu erreichen.

Künftig bleibt mehr Geld bei uns im Freistaat. Das gibt uns noch mehr Kraft, die Zukunft zu gestalten.

Ministerpräsident Horst Seehofer

„Unsere Klage aus dem Frühjahr 2013 war richtig, wir haben unser Ziel erreicht“, sagten jetzt die Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Volker Bouffier. Durch sie sei Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen um einen gerechten und solidarischen Länderfinanzausgleich gekommen. „Das Verfahren hat maßgeblich zur Einigung aller Länder und zum erzielten Kompromiss mit dem Bund beigetragen“, erklären die beiden Regierungschefs. Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen würden die bisherigen Geberländer ab 2020 beim Finanzausgleich erheblich entlastet.

Bayern spart künftig mehr als eine Milliarde pro Jahr

„Mit der Rücknahme der Klage besiegeln wir eine der wichtigsten strukturellen Entscheidungen unserer Zeit“, begründet Seehofer den Kabinettsbeschluss. Bayern werde ab 2020 um rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. „Allein im letzten Jahr mussten wir rund 5,8 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich geben. Künftig bleibt mehr Geld bei uns im Freistaat. Das gibt uns noch mehr Kraft, die Zukunft zu gestalten“, so Seehofer.

Die Kernpunkte der künftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern:

FINANZAUSGLEICH: Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Der Länderanteil daran soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Vor allem der Bund greift „ärmeren“ Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Dafür erhält er mehr Eingriffsrechte – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

UMSATZSTEUER: Die Länder erhalten zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzliche Umsatzsteuerpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.