Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. (Bild: A. Schuchardt)
Sicherheit

Gesetz gegen Gefährder

Der Bayerische Landtag hat neue Maßnahmen im Kampf gegen Terrorverdächtige beschlossen. Dazu zählen eine längere Präventivhaft und der Einsatz von elektronischen Fußfesseln. Neu ist auch der juristische Begriff der "drohenden Gefahr".

Terroristische Gefährder können ab August in Bayern länger eingesperrt werden. Der Landtag in München stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von 14 Tagen auf bis zu drei Monate vorsieht. SPD und Freie Wähler enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen.

Haft bei drohender Gefahr

Künftig können Richter alleine anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs „drohende Gefahr“ nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das.

Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

„Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen“, brachte es Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Rahmen der zweiten Lesung vor den Abgeordneten auf den Punkt. „Die Bayerische Polizei ist damit nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug.“

Bedrohung durch Extremisten

Die Bürgerrechte in Deutschland würden nicht von den Behörden durch Gesetze oder Überwachung bedroht, sondern von Extremisten und Chaoten, wie sich beim G20-Gipfel in Hamburg gezeigt habe, sagte Herrmann. Er wies den Vorwurf zurück, mit dem Gesetz die Rechte einzuschränken. „Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat.“

Es ist unsere Aufgabe, rechtzeitig der Polizei das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben.

Joachim Herrmann

Weitere Kernpunkte des Gesetzes sind die Überwachung von Extremisten und Gefährdern durch elektronische Fußfesseln, die längere Speicherung von Kameraaufzeichnungen und die Überwachung von verschlüsselten Kommunikationskanälen wie WhatsApp oder Skype. „Es ist unsere Aufgabe, rechtzeitig der Polizei das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben. Wenn wir eine potenzielle Gefahr erkennen, müssen wir handeln“, begründete Herrmann die Maßnahmen. Bayern sei das einzige Bundesland, welches elektronische Fußfesseln in diesem Zusammenhang erlaube.

Neuer rechtlicher Rahmen

Herrmann betonte auch die Bedeutung des neu geschaffenen Begriffs der „drohenden Gefahr“. Damit sei es der Polizei möglich, bereits bei „drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter“ einzugreifen, erläuterte der Minister. Herrmann weiter: „Wenn sich beispielsweise bestätigt, dass gewaltbereite Extremisten bereits lange im Vorfeld einer Großveranstaltung Vorbereitungen für ihre Straftaten getroffen haben, dürfen wir nicht tatenlos zuschauen, bis tatsächlich etwas passiert. Dann müssen der Polizei auch Maßnahmen zur Gefahrenerforschung und erforderlichenfalls auch zur Gefahrenabwehr gestattet sein.“ Gerade bei Terrorverdächtigen, die zum Beispiel in ihren Wohnungen Straftaten vorbereiteten, sei bislang der für ein polizeiliches Handeln erforderliche Nachweis einer konkreten Gefahr schwierig gewesen.