Ausreise oder Abschiebehaft
Für abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland nicht freiwillig verlassen oder falsche Angaben zu ihrer Identität machen, gelten künftig deutlich strengere Regeln. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Rückführungen.
Zuwanderung

Ausreise oder Abschiebehaft

Für abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland nicht freiwillig verlassen oder falsche Angaben zu ihrer Identität machen, gelten künftig deutlich strengere Regeln. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Rückführungen.

Abschiebehaft, Fußfessel und Handy-Durchsuchung bei Flüchtlingen: Die Regeln für Abschiebungen und den Umgang mit Asylbewerbern werden erneut verschärft. Der Bundestag beschloss dazu am späten Donnerstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Asylrechtsverschärfungen auf den Weg gebracht – und Regeln, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu erleichtern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete das nun Beschlossene als „Schlusspunkt in dieser Legislaturperiode bei der Schärfung des Asylrechts“.

Längere Abschiebehaft für Gefährder

Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Wir können es in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen, dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben.

Thomas de Maizière

Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. Dies ist auch eine Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember. Der Attentäter Anis Amri war ein abgelehnter Asylbewerber, der als „Gefährder“ eingestuft war. Der Versuch, den Tunesier in seine Heimat abzuschieben, scheiterte.

Zugriff auf Handy-Daten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wird auch erlaubt, sensible Daten aus Asylverfahren – etwa aus medizinischen Attesten – in besonderen Gefahrensituationen an andere Stellen weiterzugeben.

Künftig soll auch Deutschen, die Doppel- oder Mehrstaatler sind, der Pass entzogen werden können. Damit soll Dschihadisten das Reisen erschwert werden. Bisher ist das nur bei Extremisten möglich, die ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

De Maizière will „Härte und Rückführung“

Väter ausländischer Kinder können bei Vorliegen von „Missbrauchsindizien“ verpflichtet werden, ihre Vaterschaft etwa durch einen Gentest beweisen zu müssen. So soll verhindert werden, dass eine Vaterschaft nur anerkannt wird, um dem angeblichen Kind sowie dessen Mutter und Geschwistern einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen.

Abgeordnete von Union und SPD verteidigten das Gesetz gegen Kritik der Opposition. Bundesinnenminister de Maizière sagte, bei den nicht Schutzbedürftigen brauche es Härte und Rückführung, „insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen“. Zur Handy-Auslesung sagte der Minister: „Wir können es in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen, dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfte geben und darauf hoffen, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert.“ (dpa)