Die Stiftung Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wird am 6. und 7. Juni mit einer zweitägigen Veranstaltung unter dem Titel „Strafrechtliche Verantwortlichkeit – 70 Jahre nach den Nürnberger Prozessen“ eröffnet. Die feierliche Eröffnung der Akademie erfolgt durch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Oberbürgermeister Ulrich Maly. Zu der Veranstaltung werden hochrangige Vertreter aus Politik und international renommierte Menschenrechtler und Juristen wie die ehemalige Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Navi Pillay und der Auschwitz-Überlebende und ehemalige Richter am Internationalen Gerichtshof, Thomas Buergenthal, erwartet. Beide sind Mitglieder im Kuratorium der Stiftung.
Neben der feierlichen Eröffnung der Akademie werden international renommierte Völkerstrafrechtler und Praktiker des Völkerstrafrechts diskutieren, wie der Straflosigkeit bei den schlimmsten Menschheitsverbrechen am wirkungsvollsten begegnet werden kann. Weitere Diskussionsforen an denen u.a. der Chefankläger des Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, Serge Brammertz, und Bertram Schmitt, deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof, teilnehmen werden, befassen sich mit den Lehren der Nürnberger Prozesse und der Zukunft der internationalen Strafgerichtsbarkeit.
Die Herrschaft des Rechts
„Hier in Nürnberg schaffen wir einen Stützpunkt für das moderne Völkerstrafrecht und geben der Erinnerungskultur eine Zukunftsbotschaft. Freiheit und Demokratie brauchen Einsatz, Engagement, Zivilcourage und Mut. Unsere Grundwerte und das internationale Völkerrecht sind der entscheidende Kompass für die Zukunft“, so der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.
Außenminister Steinmeier sagte anlässlich der Eröffnung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien: „Wir setzen uns weltweit für eine Stärkung der Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen ein. Das ist angesichts der vielen gewaltsamen Krisen und Konflikte mehr denn je nötig. Deutschland ist deshalb Vorreiter des Völkerrechts und insbesondere des Völkerstrafrechts, wie schon in den Verhandlungen über das Römische Statut und beim Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes. Daher haben wir gerne die Schaffung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien als einen Ort der Forschung und des Dialogs für aktuelle völkerrechtliche und völkerstrafrechtliche Themen unterstützt.“
„Mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien wird ein internationales Forum zur Förderung des Friedens durch Recht eröffnet“, betont Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly. „Die Akademie wird durch ihre Arbeit, die sich an ein internationales Fachpublikum wendet, Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte bereichern.“
„Ziel der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien ist es, beruhend auf dem Vermächtnis von Nürnberg das moderne Völkerstrafrecht und seine Anwendung zu fördern und fortzuentwickeln“, so Bernd Borchardt, Gründungsdirektor der Akademie.
Die Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prinzipien gelten als Meilensteine des modernen Völkerstrafrechts. Am 20. November 2015 jährt sich der Beginn der Nürnberger Prozesse zum siebzigsten Mal (siehe Infobox).
Internationales Forum für Völkerstrafrecht
Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) ist eine Stiftung zur Förderung des Völkerstrafrechts mit Sitz am historischen Ort der Nürnberger Prozesse, dem Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts. Sie versteht sich als internationales Forum zur Diskussion aktueller Fragen mit Bezug zum Völkerstrafrecht. Ziel der IANP ist es, weltweit die Legitimität, die Rechtmäßigkeit und die Akzeptanz des Völkerstrafrechts und seiner Anwendung zu fördern. Ihre Tätigkeitsfelder umfassen interdisziplinäre Forschung, zielgruppenspezifische Trainings- und Beratungsangebote und Menschenrechtsbildung. Ein besonderer Fokus der IANP liegt auf der Arbeit mit Ländern und Gesellschaften, die vor völkerstrafrechtlichen Herausforderungen stehen. Gründer der Stiftung sind das Auswärtige Amt, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg.
- Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
- Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
- Auch wenn das nationale Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe vorsieht, kann sich ein Täter nach dem Völkerrecht strafbar machen.
- Handeln auf höheren Befehl („Befehlsnotstand“) befreit nicht von der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
- Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar:
- Verbrechen gegen den Frieden: Führen eines Angriffskrieges
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Verschwörung zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.
Die Nürnberger Prozesse sind somit Wegbereiter gewesen für die UN-Kriegsverbrechertribunale für die juristische Aufarbeitung der Bürgerkriege in Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone sowie für das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Letzterer wurde ausgerechnet von den USA (und anderen Ländern) bis heute nicht anerkannt.