Die CSU-Ministerinnen Emilia Müller und Beate Merk verweisen auf bereits gefällte Beschlüsse der EU. (Foto: Imago/Future Image)
Europa

Streit um Kindergeld für EU-Ausländer

Die Sozialdemokraten blockieren einen Gesetzesentwurf, wonach das Kindergeld für diejenigen EU-Ausländer gekürzt werden soll, deren Kinder in der Heimat leben. Die CSU besteht auf den bereits getroffenen Beschlüssen.

Erst dafür und dann doch dagegen. Das Taktieren der SPD in Sachen Kindergeld-Zahlungen für EU-Ausländer stößt bei der Union auf heftige Kritik. Die beiden SPD-Minister Heiko Maas und Andrea Nahles stoppten jetzt einen Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er sieht vor, das Kindergeld für diejenigen EU-Ausländer zu kürzen, deren Kinder in der Heimat leben.

Chaos in der SPD

Finanz-Staatssekretär Jens Spahn (CDU) wirft der SPD eine Blockade vor, obwohl sie selbst die Gesetzesänderung angeregt habe. „Sigmar Gabriel hatte als SPD-Vorsitzender lautstark gefordert, das Kindergeld für nicht in Deutschland lebende Kinder zu kürzen“, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied Spahn. Arbeitsministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas seien nun dagegen. „Was sagt eigentlich Herr Schulz zu diesem Chaos?“, fragte Spahn: „Zählen Sigmar Gabriels Forderungen in der Schulz-SPD noch was?“

Kindergeld dient der Existenzsicherung der Kinder und soll keine zusätzliche Einnahmequelle für Eltern sein.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller

Ende des vergangenen Jahres hatte der SPD-Chef eine Forderung der CSU aus dem Europa-Wahlkampf 2014 aufgegriffen. Die CSU hatte damals den Vorschlag eines abgestuften Kindergelds für EU-Ausländer gemacht, um Fehlanreize für eine Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem zu beseitigen. Gabriel begründete seine Initiative unter anderem mit den Machenschaften von Schlepperbanden. Diese würden Schrottimmobilien in Städten aufkaufen und an EU-Bürger vermieten – vor allem an Rumänen und Bulgaren. Das Kindergeld für nicht mitgenommene Kinder werde dann von Menschenhändlern kassiert.

Auch Arbeitsministerin Nahles unterstützte ursprünglich den Vorschlag ihres Partei-Chefs. Grundsätzlich setze sie sich dafür ein, „die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates des Kindes anzupassen“, erklärte die SPD-Politikerin damals.

Bis zu 50 Prozent weniger

Schäubles Entwurf sieht vor, für die osteuropäischen Länder Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien nur noch 50 Prozent des deutschen Kindergeldsatzes auszuzahlen. Für andere Länder sollen demnach 75 oder 100 Prozent gelten – je nach dortigen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Mit der Neuregelung könnten jährlich etwa 159 Millionen Euro eingespart werden.

Die EU-Kommission hält eine solche Indexierung von Familienleistungen nach dem jeweiligen Lebensstandard allerdings für europarechtswidrig. In Schäubles Gesetzesentwurf wird deshalb betont, dass die „vorgesehenen gesetzlichen Änderungen zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes“ erst in Kraft treten sollen, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Bayern pocht auf EU-Beschluss

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller und Europaministerin Beate Merk fordern daher die Europäische Kommission auf, sich nicht länger einer Reform des Kindergeldes in der EU in den Weg zu stellen: „Kindergeld dient der Existenzsicherung der Kinder und soll keine zusätzliche Einnahmequelle für Eltern sein. Deshalb ist es wichtig, diese Leistung dem Lebensstandard des Landes anzupassen, in dem das Kind tatsächlich lebt“, erklärt Ministerin Müller. Europaministerin Merk ergänzt: „Die Anpassung des Kindergelds war bereits im Februar 2016 von den Staats- und Regierungschefs Großbritannien für den Fall des Verbleibs in der EU zugesagt worden. Dabei war klar, dass diese Reform für alle Mitgliedsstaaten gelten würde. Was damals galt, muss auch jetzt gelten.“

Mehr Gerechtigkeit in Europa

Die Anpassung des Kindergelds mache die EU ein Stück gerechter, betonen die CSU-Politikerinnen. Fehle es wie gegenwärtig an einer Anpassungsmöglichkeit, führe dies zur Trennung von Familien. In einer solchen Situation stelle das Kindergeld nämlich einen finanziellen Anreiz dar, die Kinder im Herkunftsland mit niedrigeren Lebenshaltungskosten zu belassen und alleine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit höherer Kindergeldzahlung erwerbstätig zu sein.

Die meisten Kinder leben in Polen

Zuletzt gab es laut Finanzministerium 184.655 Fälle von nicht in Deutschland lebenden Kindern von EU-Ausländern – die meisten aus Polen (86.987), gefolgt von Rumänien (15.310), Kroatien (11.865) und Bulgarien (5.555). Aktuell beträgt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es je 223 Euro.

Neben der Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland des Kindes soll die Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate begrenzt werden. Nach geltendem Recht ist es möglich, Kindergeld bis zu vier Jahre nachträglich zu beantragen.