Das Bundesverfassungsgericht gibt nachträglich einem zentralen Baustein der Euro-Rettung seinen Segen – zieht aber klare Leitplanken ein. Die Richter billigten im Grundsatz, dass die Europäische Zentralbank klamme Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützt. So einfach wie 2012 von EZB-Präsident Draghi gedacht, dürfte das aber nicht mehr werden.
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