Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gründung eines Europäischen Einlagensicherungssystems verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Die SPD im Finanzausschuss weigert sich dennoch, eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen.
Hans Michelbach
Mit diesen Worten reagierte MU-Vorsitzender Hans Michelbach, MdB, darauf, dass sich die SPD „wieder einmal gegen den Willen der CDU/CSU gestemmt und sich gegen eine Subsidiaritätsrüge bei der Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems ausgesprochen hat“, wie er weiter betonte. Dadurch steigt laut Michelbach die Wahrscheinlichkeit, dass die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zu einem weiteren Baustein bei der Erweiterung der Schulden- und Transfergemeinschaft in der Europäischen Union (EU) wird. „Die Finanzstabilität und das Vertrauen in den europäischen Kapitalmarkt werden damit unverantwortlich gefährdet“, so Michelbach. Als Sprecher des Wirtschaftsflügels sieht Michelbach darin eine große Gefahr:
Weder glaube ich, dass die Rechtsgrundlage des Art. 114 AEUV dafür ausreicht, noch ist es ökonomisch hinnehmbar, dass es bei den unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen der Mitgliedsstaaten zu einer weiteren Umverteilung kommt.
Hans Michelbach
„Europäische Rosinenpickermentalität muss enden“
Gegenwärtig hätten sich, wie Michelbach erklärt, in der Euro-Zone Haftungsrisiken von über einer Billion Euro aufgebaut, von denen Deutschland beinahe die Hälfte zu tragen habe. Für den Sprecher des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags heißt das:
Durch solche Ungerechtigkeiten riskieren wir den politischen Zusammenhalt zwischen den europäischen Mitgliedstaaten und somit letztlich auch das Integrations- und Friedensprojekt der EU. Die europäische Rosinenpickermentalität muss endlich ein Ende nehmen. Die Zusage der Bundesregierung zur Bankenunion hatte ausdrücklich weitere Vergemeinschaftungen ausgeschlossen.
Hans Michelbach
Deshalb fordert Michelbach in erster Linie jedes Mitgliedsland selbst auf, seine jeweilige nationale Einlagensicherung ausreichend widerstandsfähig zu gestalten. Parallel dazu müsse es – gerade in Südeuropa – zu weiteren strukturellen Reformen kommen. Zudem seien vorher die Harmonisierung der Regelungen zur Einlagensicherung sowie zur Umsetzung der Bankenunion europaweit umzusetzen.
Da aber immer noch mehr als die Hälfte der 28 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie gar nicht oder nur teilweise umgesetzt haben, verbietet sich eigentlich jeder weitere Schritt.
Hans Michelbach