Wird in Bayern fortgesetzt: das Betreuungsgeld für Familien. (Foto: imago / Westend61)
CSU-Familienkommission

„Dank CSU eine verlässliche Familienpolitik“

Dass das bayerische Kabinett die Fortsetzung des Betreuungsgeldes für den Freistaat beschlossen hat (BK berichtete), entspricht auf der ganzen Linie dem Anliegen der CSU-Familienkommission. Diese begrüßte daher nachträglich noch einmal ausdrücklich den bayerischen Weg als ein überaus positives Zeichen für Familien.

Zu dem am gestrigen Montag gefassten Beschluss des bayerischen Kabinetts zum Betreuungsgeld erklärte MdL Kerstin Schreyer-Stäblein als Vorsitzende der CSU-Familienkommission:

Ich freue mich, dass wir das erfolgreiche Modell des Betreuungsgeldes in Bayern weiterführen können. Damit sichern wir einerseits einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung, von der im zweiten Quartal 2015 knapp 116.000 Leistungsbezieher Gebrauch gemacht haben. Andererseits wird das Betreuungsgeld mit einer Rückwirkung bis zum 1. Januar 2015 ausbezahlt. Hiervon profitieren etwa 40.000 Eltern.

Nach Auffassung der CSU-Familienkommission mit Schreyer-Stäblein an der Spitze heißt dies auch: Die CSU tritt für eine verantwortliche und verlässliche Familienpolitik ein. Viele Eltern haben zum Zeitpunkt des Bundesverfassungsgerichtsurteils am 21. Juli 2015 fest mit einem Betreuungsgeld gerechnet. „Mit dem bayerischen Modell werden wir Bayerns Eltern auch weiterhin eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder garantieren“, so Schreyer-Stäblein.