Rückwirkend zum 1. Januar erhalten Eltern im Freistaat wieder das Betreuungsgeld. Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Emilia Müller stimmte das Kabinett am Dienstag zu. Damit zeigt Bayern seine Verlässlichkeit in Sachen Familienpolitik.
Wir lassen die vielen Eltern nicht im Regen stehen. Es ist der Staatsregierung ein Herzensanliegen, mit dem bayerischen Betreuungsgeld auch weiterhin die Wahlfreiheit der Eltern zu sichern.
Emilia Müller, bayerische Familienministerin
Das Betreuungsgeld des Bundes war wegen fehlender Zuständigkeit vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. Nach Ansicht der Richter fällt die Entscheidung über eine Sozialleistung in die Zuständigkeit der einzelnen Länder, nicht des Bundes. Zuletzt hatten 75 Prozent der Eltern in Bayern diese Leistung in Anspruch genommen. Emilia Müller sieht darin einen „klaren Auftrag der Eltern“, auf Landesebene weiter für diese Leistung einzutreten.
Planungssicherheit für die Eltern
Im Mittelpunkt der zweiten Beratung des Kabinetts mit dem Gesetzentwurf standen am Dienstag die Ergebnisse der Anhörung der Fachverbände. Von insgesamt 20 angeschriebenen Familienverbänden und Verbänden mit Bezug zur Kinderbetreuung haben 11 die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und so eine Änderung im Gesetzentwurf bewirkt.
„Wir haben dem Anliegen einiger Verbände Rechnung getragen und ermöglichen ab dem 15. Lebensmonat des Kindes einen Parallelbezug von Betreuungsgeld und ElterngeldPlus“, erläuterte Familienministerin Müller.
Mit der im Gesetz verankerten Rückwirkung zum 1. Januar will die Staatsregierung den Eltern in Bayern einen möglichst nahtlosen Übergang vom Bundes- zum Landesbetreuungsgeld ermöglichen. Allein bis Jahresende 2015 profitieren von der Übergangsregelung etwa 40.000 Eltern im Freistaat.
Leistung ist an Voraussetzungen geknüpft
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für maximal 22 Monate gezahlt wird. Grundsätzlich kann es ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes beantragt werden.
Wir wollen mit dem Betreuungsgeld eine nachhaltige Familienpolitik sichern.
Emilia Müller, bayerische Familienministerin
Für den Antrag auf Betreuungsgeld gelten unter anderem zwei zentrale Voraussetzungen. Zum einen müssen die Eltern alle altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchungen durchführen lassen. Und zum anderen muss gesichert sein, dass sie keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz gefördert wird.
Jugendämter und Träger von Kindertageseinrichtungen sollen dazu verpflichtet werden, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie bei Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages den Anspruch auf Betreuungsgeld verlieren.
Der Gesetzentwurf wird nun an den Bayerischen Landtag weitergegeben.