Es bleibt dabei: Gleicher Beitrag für alle bei der Sozialversicherung. Nur für die Pflegevorsorge zahlen Kinderlose geringfügig mehr. Bild: Imago
Sozialversicherung

Kein Beitrags-Bonus für Eltern

Wer Kinder hat, der muss auch in Zukunft so viel Geld in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Frauen und Männer ohne Nachwuchs. Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute eine Klage von Eltern abgewiesen, die eine Entlastung forderten. Diese wollen sie jetzt in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde erreichen.

Die Familie aus Freiburg klagt sich bereits seit Jahren erfolglos durch die Instanzen. Die Eltern von drei Kindern sehen nicht ein, warum sie genauso viel in die Sozialversicherung einzahlen sollen wie Kinderlose. Ihr Argument: Wer Kinder hat, der leistet bereits einen entscheidenden Beitrag für das System.

Das Argument: Kinderlose Paare profitieren vom Nachwuchs anderer

Für alle drei Versicherungen – Krankheit, Rente und Pflege – wird demnach ein Risiko beziehungsweise eine Vorsorge abgedeckt, die vor allem ältere Menschen betrifft. Und weil alle drei Leistungen der Sozialversicherung umlagefinanziert sind, finanzieren die heutigen Beitragszahler nicht ihre eigenen Renten oder Pflegekosten, sondern die der aktuellen Leistungsbezieher, argumentierten die Kläger. Die heutigen Kinder würden wiederum mit ihren Beiträgen für die Renten und Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Mit dem Aufziehen der Kinder und dem Bezahlen der vollen Sozialversicherungsbeiträge würden heutige Eltern also eine doppelte Leistung erbringen, weil kinderlose Paare in Zukunft auch von ihren Kindern profitieren, bemängeln die Kläger.

In der Pflegeversicherung gibt es bereits Entlastung

Der Klage wurden schon vor der Verhandlung in Kassel wenige Chancen eingeräumt. Der Grund: Kinderlose müssen schon seit 2005 einen Zuschlag von 0,25 Beitragspunkten in die Pflegeversicherung einzahlen – Eltern werden also bereits entlastet. Diesem Gesetz war 2001 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen. Die Karlsruher Richter hatten damals eine Ungleichbehandlung von Eltern und kinderlosen Erwachsenen erkannt: Kinder seien für die Pflegeversicherung enorm wichtig, weil sie die Pflegekosten in Zukunft übernehmen würden, hieß es damals.

Nächste Runde vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Freiburger Familie sind die 0,25 Beitragspunkte aber zu mickrig, und vor allem müsste es auch in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einen Ausgleich geben, meinen sie. Ihrer Ansicht nach wäre für Eltern pro Monat und Kind eine Entlastung von etwa 200 Euro angebracht. Das Bundessozialgericht sah es nicht so: „Ein Verfassungsverstoß liegt nach Auffassung des Senats nicht vor“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Kretschmer. Und selbst wenn der Senat den Eltern Recht gegeben hätte, dann hätte er den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweisen müssen. Vor dieses wird jetzt voraussichtlich die Familie selbst mit einer Verfassungsbeschwerde ziehen. „Dass der Weg irgendwann nach Karlsruhe führt, ist kein Geheimnis“, kündigte ihr Anwalt an.