Bundesregierung geht gegen Korruption im Gesundheitswesen vor
Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften sollen bis zu drei Jahren Haft drohen, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fällen von Bestechung sollen sogar mit fünf Jahren Haft geahndet werden. Von Bayerns Justizminister Winfried Bausback kommt Lob, aber auch Kritik.
Neuer Gesetzentwurf

Bundesregierung geht gegen Korruption im Gesundheitswesen vor

Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften sollen bis zu drei Jahren Haft drohen, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fällen von Bestechung sollen sogar mit fünf Jahren Haft geahndet werden. Von Bayerns Justizminister Winfried Bausback kommt Lob, aber auch Kritik.

Es ist eine bemerkenswerte Reform im Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Maas (SPD) verabschiedet.

Dem Entwurf zufolge drohen korrupten Ärzten, Apothekern und Physiotherapeuten künftig Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren. Zur Begründung heißt es, Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtige den Wettbewerb, verteuere medizinische Leistungen und untergrabe das Vertrauen der Patienten. Außerdem beschloss das Kabinett, jungen Flüchtlingen den Zugang zu berufsorientierten Praktika zu erleichtern. Die Minister stimmten einer entsprechenden Neuregelung zu.

Bausback lobt den Entwurf, fordert aber weitere Regelungen

Aus Bayern ist die Resonanz auf den Gesetzentwurf zwar überwiegend positiv, Justizminister Winfried Bausback (CSU) hätte sich aber noch klarere Regeln gewünscht. „Es ist gut, dass der Bund das Thema endlich anpackt“, sagte Bausback in einer ersten Reaktion. „Patienten müssen darauf vertrauen dürfen, dass sich Ärzte und andere Heilberufsträger bei der Behandlung allein an ihrem körperlichen und geistigen Wohl orientieren.“

Es geht hier um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Heilberufe.

Winfried Bausback

Die Vorschläge des Bundes deckten sich in weiten Teilen mit den bayerischen Regelungsvorstellungen, so der Staatsminister. Bausback kritisiert jedoch, dass die Strafverfolgung nach dem Entwurf der Bundesregierung grundsätzlich von einem Strafantrag abhängen und nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amts wegen möglich sein soll. „Es kann nicht sein, dass unsere Staatsanwälte in der Regel erst dann tätig werden können, wenn etwa ein Patient, ein Mitbewerber oder eine Krankenkasse ausdrücklich und fristgerecht einen Strafantrag stellt. Schließlich geht es hier um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Heilberufe, das nicht zur Disposition einzelner Betroffener gestellt werden darf“, so Bausback. Ergänzend zu klaren gesetzlichen Vorschriften bedürfe es vor allem auch klarer Strukturen bei der Strafverfolgung, um die Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen zu können, teilte der Minister mit.