Bayern baut die Hilfen aus: Obdachlose Frau transportiert ihr Hab und Gut in einem Einkaufswagen in der Innenstadt von München. (Bild: Imago/Ralph Peters)
Staatsregierung

Mehr Hilfen für Obdachlose und Frauenhäuser

Die Bayerische Staatsregierung baut die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus. Dazu wird die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern gegründet. Auch Frauenhäuser werden ausgebaut, um gewaltbetroffenen Frauen zu helfen.

Die Bayerische Staatsregierung baut die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus. Im Sommer 2019 wird dazu die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern gegründet. Die Stiftung soll als Verbrauchsstiftung Projekte fördern, die der Verbesserung der Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern dienen. Sie soll im Doppelhaushalt 2019/2020 mit insgesamt fünf Millionen Euro ausgestattet werden.

Zielgerichtet ausgebaut wird auch das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, unter anderem durch Stärkung der Frauenhäuser und Frauennotrufe.

Mehr Wohnungslose

Der Bedarf an Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen steigt. Gründe hierfür sind unter anderem die angespannte Lage am Wohnungsmarkt und das Bevölkerungswachstum. Wichtige Instrumente des Freistaates zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind präventive Maßnahmen wie der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Außerdem unterstützt das Sozialministerium die für die Obdachlosenhilfe zuständigen Kommunen unter anderem durch die finanzielle Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe und von Beratungs- und Präventionsangeboten.

Zusätzlich wurde 2018 der Runde Tisch Obdachlosigkeit gegründet. Sein Ziel ist eine noch bessere Vernetzung und ein noch besserer Austausch von Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege und weiteren Experten der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe. Begleitend zur Errichtung der Stiftung wird das Sozialministerium im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ die bereits bestehenden Förderungen weiter ausbauen. Geplant ist unter anderem die (auch personelle) Stärkung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe, die Erweiterung der bereits bestehenden Modellprojektförderungen sowie die Überarbeitung und Aktualisierung der „Empfehlung für das Obdachlosenwesen“. Für den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ sollen im Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 2,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Auch Frauenhäuser werden gestärkt

Die Umsetzung des im Juni 2018 vorgelegten Drei-Stufen-Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention hat für die bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Zur Verbesserung des Hilfesystems für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt wird sie einen erheblichen Beitrag leisten und die vorrangig zuständigen Kommunen vor allem beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen unterstützen. Zudem wird das Kabinett ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeiten. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind hierfür eine Aufstockung der Mittel um insgesamt 24 Millionen Euro vorgesehen.

Für qualitative und quantitative Verbesserungen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sollen davon rund 16 Millionen Euro eingesetzt werden. Geplant sind Zuwendungen als Anreize zur Schaffung neuer Frauenhausplätze. Auch soll beispielsweise der barrierefreie Aus- und Umbau der Frauenhäuser unterstützt und Verbesserungen für diejenigen Frauen erreicht werden, die bisher keinen optimalen Zugang zum Hilfesystem hatten – wie etwa Frauen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder Frauen mit vielen Kindern. Gleichzeitig soll die Personalsituation in den Frauenhäusern und den Notrufen beziehungsweise Fachberatungsstellen verbessert werden.

Prävention im Blick

Für ein umfassendes Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention in Bayern sind 8 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen für bislang unzureichend unterstützte Zielgruppen wie gewaltbetroffene Männer, Opfer kultureller oder organisierter Gewalt durch Menschenhandel oder Genitalverstümmelung, präventive Angebote und konkrete Konzepte zum Gewaltschutz entwickelt werden. Ziel ist eine systematische Erfassung von Gewaltphänomenen sowie eine dauerhafte Verknüpfung bereits bestehender Maßnahmen und Strukturen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums wird die weitere Konzeption erarbeiten.

(PM)