Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister. (Foto: BK/Eleana Hegerich)
Justiz

„Bayern ist das sicherste Land Deutschlands“

Die Zahl der Verurteilten in Strafverfahren ging im Freistaat zurück. Besonders deutlich sank sie bei Diebstahlsdelikten. Auch Jugendliche und Heranwachsende wurden seltener straffällig. Zugenommen haben dagegen Verurteilungen wegen Stalking.

„Bayern ist ein sicheres Land – es ist sogar das sicherste Land Deutschlands.“ Diese positive Bilanz zog Justizminister Winfried Bausback bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017. Sie gibt Auskunft darüber, wie die Gerichte in Strafsachen geurteilt haben. „Im vergangenen Jahr sind in Bayern insgesamt 118.270 Personen rechtskräftig verurteilt worden“, führte Bausback aus. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies ein leichter Rückgang um 0,2 Prozent.

Wir sehen: hartnäckige bayerische Rechtspolitik wirkt.

Justizminister Winfried Bausback

Rückgänge gab es der Statistik zufolge bei verurteilten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre): bei den Jugendlichen um 2,9 Prozent auf 5.272 und bei den Heranwachsenden um 0,6 Prozent auf 9.669. Die Zahl verurteilter Ausländer stieg im Jahr 2017 deutlich geringer als im Vorjahr um 5,5 Prozent auf 46.989. Fast die Hälfte davon waren Bürger aus EU-Staaten. Am häufigsten wurden Ausländer wegen Diebstahls verurteilt. Bausback: „Wir beobachten die Entwicklungen bei der Ausländerkriminalität sehr genau.“ Insgesamt ist die Mehrzahl der Verurteilten im Freistaat männlich. Nur 18,2 Prozent waren Frauen.

Zunahme bei Sexualdelikten

Bei den verschiedenen Deliktsgruppen lassen sich unterschiedliche Entwicklungen beobachten: Deutlich angestiegen ist die Zahl der Verurteilten wegen Nachstellung, dem sogenannten Stalking, und zwar von 25 Fällen im Jahr 2016 auf 47 im Jahr 2017. „Wir sehen: hartnäckige bayerische Rechtspolitik wirkt“, kommentierte Bausback diese Entwicklung. Wie von Bayern gefordert, genüge seit März 2017 für die Strafbarkeit des Stalkings bereits, dass das Verhalten des Täters geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. „Stalker können so früher bestraft und Opfer besser geschützt werden“, so Bayerns Justizminister.

Ein signifikanter Anstieg der Verurteiltenzahlen lässt sich auch bei den Sexualstraftaten verzeichnen. Auch hier zeigten die von Bayern geforderten Verschärfungen ihre volle Wirkung, insbesondere die Nein-heißt-Nein-Lösung, erläuterte Bausback. „Die meist weiblichen Opfer zeigen die Taten an, die Staatsanwaltschaften verfolgen sie konsequent und die Gerichte bestrafen sie“, so Bausback.

Mehr Rechte für Ermittler

Handlungsbedarf sieht der Minister beim Vorgehen gegen Kinderpornographie. Die steigende Zahl der Verurteilten wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften von 255 im Jahr 2016 auf 294 im Jahr 2017 unterstreiche die Notwendigkeit, die Ermittlungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu verbessern und das Strafrecht weiter zu verschärfen. „Unsere verdeckten Ermittler sollen im Internet sogenannte Keuschheitsproben abgeben dürfen, um in bislang verborgene Netzwerke der Täter zu gelangen“, verlangte Bausback. Dafür werde er sich weiter einsetzen, ebenso wie für seine Forderung, bereits den Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen. „Wer versucht, auf Kinder einzuwirken, um diese zu sexuellen Handlungen zu bringen, muss künftig auch dann bestraft werden können, wenn sein Gegenüber kein Kind ist, sondern ein im Internet ermittelnder Polizeibeamter“, so der Justizminister.

Diebe auf dem Rückzug

Zugenommen hat die Zahl der Verurteilten wegen Rauschgiftdelikten (von 12.937  auf 13.489) sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung (2016: 11.304; 2017: 11.352). Deutlich zurück gingen die Fälle bei den Diebstahlsdelikten. Sie sanken um sieben Prozent auf 15.909 (2016: 17.111)

Der Justizminister lobte bei der Vorstellung der Statistik den Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Die positive Entwicklung im Freistaat sei aber auch die Folge einer konsequenten und vorausschauenden Rechtspolitik, sagte Bausback: „So zeigen die höheren Verurteiltenzahlen im Bereich Sexualdelikte und Stalking: Von Bayern angestoßene Strafverschärfungen sind gerade keine Symbolpolitik, sondern wirken sich ganz konkret aus!“

Geldstrafen und Bewährung

Die bayerische Strafverfolgungsstatistik des Landesamts für Statistik enthält auch Angaben zu den von den Gerichten verhängten Sanktionen: Danach griffen die Richterinnen und Richter in Bayern bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht am häufigsten zur Geldstrafe – im Jahr 2017 bei 86.240 Personen oder 81,3 Prozent der Fälle. Freiheitsstrafen wurden gegenüber 19.794 Verurteilten ausgesprochen. Die Quote der Fälle, in denen die Gerichte eine Strafaussetzung zur Bewährung für vertretbar gehalten haben, lag 2017 bei 63,0 Prozent.